Arbeitsrecht der Katholiken Kirche will Diskriminierung homosexueller Mitarbeiter beenden
In der katholischen Kirche kann man bisher seinen Job verlieren, wenn man in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Nun will die Bischofskonferenz das Arbeitsrecht reformieren.
Die deutschen Bischöfe wollen das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche ändern, um Diskriminierungen homosexueller Mitarbeiter zu beenden. "Hier braucht es Bewegung, hier ist Druck entstanden", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, am Montag zur Eröffnung der DBK-Frühjahrsvollversammlung im Wallfahrtsort Vierzehnheiligen in Bayern. "Wir gehen auf eine Veränderung der Grundordnung hin."
Die zehn Artikel der Grundordnung bilden die Grundpfeiler der kirchlichen Arbeitsverfassung. Sie gelten für etwa 750.000 Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Im Mai soll nach Bätzings Angaben in einer bischöflichen Gruppe über einen neuen Entwurf der Grundordnung beraten werden. Im Juni könne die DBK dann im Ständigen Rat über diesen Entwurf diskutieren.
Hohe Austrittszahlen fordern zum Handeln auf
In der katholischen Kirche kann es einen den Job kosten, wenn man sich zum Beispiel zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekennt. Dagegen hatten im Januar 125 queere Beschäftigte unter dem Motto #OutInChurch protestiert.
Er werde im Rahmen der Vollversammlung eine Unterschriftensammlung der Aktion entgegennehmen, sagte Bätzing. Die steigenden Austrittszahlen seien ein wichtiges Zeichen an die katholischen Kirche, dass sich etwas ändern müsse. "Ich glaube, die Resistenz der Kirche gegenüber Veränderungen hat nicht mehr länger Halt."
- Nachrichtenagentur dpa-AFX