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Equal Pay: Was bringt mir das Entgelttransparenzgesetz?


Equal Pay
Was bringt mir das Entgelttransparenzgesetz?

Von dpa
07.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern wird jährlich auch am internationalen Aktionstag Equal Pay Day thematisiert.Vergrößern des Bildes
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern wird jährlich auch am internationalen Aktionstag Equal Pay Day thematisiert. (Quelle: Axel Heimken/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wissen Sie, was Ihre Kolleginnen und Kollegen verdienen? Nein? Gehälter werden in Deutschland noch immer oft als Tabu-Thema behandelt und gerecht sind sie längst nicht immer.

Das 2017 in Kraft getreteneEntgelttransparenzgesetzsollte hier zur "Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" beitragen. Aber was haben Beschäftigte von diesem Gesetz?

Auskunftsanspruch nur unter bestimmten Bedingungen

"Nach dem Entgelttransparenzgesetz müssen Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten Auskunft über den sogenannten Median des Bruttomonatsentgelts und bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile geben", fasst Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, zusammen.

Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt. Er gibt somit den Wert an, bei dem die Hälfte der Beschäftigten mehr verdient, die andere Hälfte weniger.

Nur gleiche Tätigkeiten vergleichbar

Diese Bedingung schränkt die Gruppe der Beschäftigten, die einen Anspruch auf Auskunft haben, bereits ein. Weiter sei es aber Voraussetzung, so Bredereck, dass mindestens sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausführen.

Auf Verlangen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin müsse der Arbeitgeber dann den Durchschnittswert der Vergütung der vergleichbaren Mitarbeiter mitteilen.

Gesetz allein ist wenig praktikabel

Bredereck hält das eher für "Symbolgesetzgebung" und für "kaum praktikabel". Allein derLeitfadendes Bundesfamilienministeriums zu diesem Thema habe 70 Seiten. "Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht diesem Bürokratiemonster ein wenig Leben eingehaucht", sagt Bredereck. Das BAG hat in einemUrteilvon 2021 (Az. 8 AZR 488/19) die Rechte von Frauen, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen pochen, gestärkt.

Wenn männliche Arbeitnehmer in einem Unternehmen für die gleiche Tätigkeit mehr als vergleichbare weibliche Arbeitnehmerinnen verdienen, begründe das die Vermutung einer unmittelbaren Benachteiligung, so Bredereck. Der Arbeitgeber kann zwar versuchen, diese zu widerlegen, wird das dem Fachanwalt zufolge aber nur selten schaffen.

Mühsamer Rechtsweg für Arbeitnehmerinnen

Alexander Bredereck zufolge gilt: In größeren Unternehmen lohne es sich, bei Verdacht einer Schlechterstellung, dem nachzugehen. "Im Fall einer Diskriminierung können Arbeitnehmerinnen entsprechend mehr Geld einfordern."

Der Weg dahin werde aber mühsam und oft eher in einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung münden, sieht der Rechtsexperte voraus. In jedem Fall brauche es "eine Rechtsschutzversicherung, einen guten Anwalt und ein dickes Fell".

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