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Verdächtige Stoffe - Krebsgefahr am Arbeitsplatz: EU legt neue Grenzwerte fest


Verdächtige Stoffe
Krebsgefahr am Arbeitsplatz: EU legt neue Grenzwerte fest

Von dpa
16.12.2021Lesedauer: 1 Min.
In der Kunststoffherstellung wird mitunter Benzol eingesetzt.Vergrößern des Bildes
In der Kunststoffherstellung wird mitunter Benzol eingesetzt. Diesem sowie zwei weiteren krebsverdächtigen Stoffen dürfen Arbeitnehmer künftig nicht mehr ausgesetzt sein, wie die EU heute entschied. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Brüssel (dpa) - Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz führt die EU Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe ein oder passt sie an.

Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen - unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden - sowie Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.

Maßnahme ist Teil des europäischen Kampfes gegen Krebs

Die neuen Regeln würden das Risiko von Millionen Arbeitnehmern, krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein, reduzieren, sagte der slowenische Arbeitsminister Janez Cigler Kralj im Namen der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind. Die EU-Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene - also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können - zu überarbeiten. Der Vorschlag war Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs, mit dem die Brüsseler Behörde den Kampf gegen die Krankheit angeht.

Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds, Claes-Mikael Stahl, erklärte dazu: "Das ist ein wichtiger Sieg für die Sicherheit von Arbeitern." Rund eine Million Menschen profitierten davon. Der Einigung müssen EU-Parlament und EU-Staaten noch formell zustimmen.

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