Im Betrieb Partymuffel? Weihnachtsfeier ist kein Pflichttermin
Berlin (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für Weihnachtsmuffel: Zumindest an der Party im Unternehmen müssen sie nicht teilnehmen. Die betriebliche Weihnachtsfeier könne kein Pflichttermin sein, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Wittig Ünalp in einemInterviewmit der Zeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht".
Eine Sache sollten Partymuffel aber beachten: Finden die Feierlichkeiten während der Arbeitszeit statt, sind dem Rechtsexperten zufolge nur die teilnehmenden Personen von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss wie gewohnt arbeiten.
Wittig macht auf eine weitere Sache aufmerksam: Wer der Weihnachtsfeier fernbleibt, hat demnach auch keinen Anspruch auf Geschenke, sollten welche während des Events verteilt werden.