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Im Betrieb: Partymuffel? Weihnachtsfeier ist kein Pflichttermin


Im Betrieb
Partymuffel? Weihnachtsfeier ist kein Pflichttermin

Von dpa
02.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Weihnachtsfeier? Nein, danke! Der Arbeitgeber kann die Firmenparty nicht zur Pflichtveranstaltung machen.Vergrößern des Bildes
Weihnachtsfeier? Nein, danke! Der Arbeitgeber kann die Firmenparty nicht zur Pflichtveranstaltung machen. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für Weihnachtsmuffel: Zumindest an der Party im Unternehmen müssen sie nicht teilnehmen. Die betriebliche Weihnachtsfeier könne kein Pflichttermin sein, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Wittig Ünalp in einemInterviewmit der Zeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht".

Eine Sache sollten Partymuffel aber beachten: Finden die Feierlichkeiten während der Arbeitszeit statt, sind dem Rechtsexperten zufolge nur die teilnehmenden Personen von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss wie gewohnt arbeiten.

Wittig macht auf eine weitere Sache aufmerksam: Wer der Weihnachtsfeier fernbleibt, hat demnach auch keinen Anspruch auf Geschenke, sollten welche während des Events verteilt werden.

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