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Lohnausfall für Ungeimpfte? Das gilt aktuell in Quarantäne | Fragen & Antworten


Vorstoß von Spahn
Lohnausfall für Ungeimpfte? Das gilt aktuell in Quarantäne

Von t-online, cho

Aktualisiert am 09.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau in Corona-Quarantäne (Symbolbild): Freiwillig Ungeimpften könnte es bald an den Geldbeutel gehen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau in Corona-Quarantäne (Symbolbild): Freiwillig Ungeimpften könnte es bald an den Geldbeutel gehen. (Quelle: Xesai/getty-images-bilder)
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Der Druck wächst: Wer sich freiwillig gegen eine Corona-Impfung entscheidet, könnte das bald im Portemonnaie spüren. Zumindest, wenn er oder sie in Quarantäne muss.

Fast 40 Prozent der Menschen in Deutschland sind noch nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft, einige von ihnen haben sich freiwillig dagegen entschieden. In Hamburg können sie deshalb bereits von Gastwirten und Veranstaltern ausgeschlossen werden, nun sorgt ein weiterer Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Aufregung.

Er hält es für vertretbar, Ungeimpften künftig keinen Lohn mehr zu zahlen, wenn sie in Quarantäne geschickt werden und deshalb nicht arbeiten können. Wir erklären, wie die Regelung aktuell ist, was für Urlaubsrückkehrer gilt und welches Bundesland den Lohnausfall für Ungeimpfte bereits durchgesetzt hat.

Bekomme ich als Geimpfter in Quarantäne weiter Lohn?

Ordnet eine Behörde Quarantäne an, müssen Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen befürchten. Zwar gibt es dann streng genommen nicht mehr das normale Gehalt oder den normalen Lohn vom Arbeitgeber, aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe. Der Arbeitgeber kann sich das Geld anschließend vom Staat zurückholen. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

Bekomme ich als Ungeimpfter in Quarantäne weiter Lohn?

Aktuell ist das noch der Fall. Gesundheitsminister Spahn hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung haben sollten, wenn sie wegen Quarantäne nicht arbeiten können. Ob eine solche Regelung kommt, entscheidet aber jedes Bundesland für sich.

In Rheinland-Pfalz ist das bereits der Fall. Wer nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums des Landes begründete das am Donnerstag damit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben".

Da ein Tätigkeitsverbot mit der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können, entfalle der Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich bereits gegen eine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne ausgesprochen. Die Quarantäne könne auf Dauer keine gesamtstaatliche Aufgabe bleiben.

Muss ich in der Quarantäne arbeiten?

Das kommt darauf an, ob Sie die Möglichkeit haben, Ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Wenn ja, sind Sie dazu verpflichtet, diese auch zu nutzen. Sind Sie hingegen aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig, entfällt diese Pflicht.

Muss ich in Quarantäne Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen?

Nein. Ihr Chef kann Sie nicht zwingen, während der Quarantäne-Zeit Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen. Das können Sie allenfalls mit beiderseitigem Einverständnis vereinbaren.

Was gilt für Quarantäne nach Urlaub?

Ob Sie als Reiserückkehrer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, hängt davon ab, ob Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass bei Rückkehr Quarantäne fällig wird. Wenn ja, war der Arbeitsausfall bereits abzusehen, die Entschädigung entfällt.

Wird die Urlaubsregion hingegen erst während Ihres Aufenthalts zum Risikogebiet, können Sie nichts für die Quarantäne, Sie erhalten weiter Ihren Lohn. Mehr dazu lesen Sie hier.

Darf der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?

In der Regel nicht. Denn eine pauschale Anordnung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen – zum Beispiel per Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag – widerspricht den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ausnahmen können allerdings in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten, wo der Kontakt mit besonders gefährdeten Personen unumgänglich ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • gleisslutz.com: "Das Wichtigste zum Corona-Virus aus arbeitsrechtlicher Sicht"
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