Gerichtsurteil Berufskrankheit kann durch diverse Belastungen entstehen
Darmstadt/Berlin (dpa/tmn) - Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, erhalten Betroffene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist oft ein langwieriger Prozess, bei dem es nicht selten zu Streit kommt. Grundsätzlich muss ausführlich geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.
Dabei muss aber nicht zwingend nur eine einzelne Belastung ausschlaggebend für die Krankheit sein. Auch eine Kombination verschiedener belastender Tätigkeiten kann zu einer Berufskrankheit führen, zeigt ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Az: L 3 U 70/19).
In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein verweist, ging es um einen Mann mit Erkrankungen der Lendenwirbelsäule. Er war in seinem Berufsleben als Lkw-Fahrer auf unebenen Landstraßen sowie als Gießereiwerker, Betonfertigteilbauer und Lagerarbeiter tätig.
Krankheit kann durch verschiedene Belastungen entstehen
Seinen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ein Ursachenzusammenhang zwischen der berufsbedingten Belastung und seinem Wirbelsäulenschaden sei nicht hinreichend wahrscheinlich.
Das Landessozialgericht sah das anders. Es verurteilte die Berufsgenossenschaft, die Berufskrankheit anzuerkennen. Ein bestimmtes Krankheitsbild könne durch verschiedene berufliche Einwirkungen entstehen. Dem Gericht zufolge ist es hinreichend wahrscheinlich, dass die Erkrankung auf die Einwirkungen während seines Berufslebens zurückzuführen ist.