Weniger Stunden Teilzeit-Ausbildung darf nicht ewig dauern
Nürnberg (dpa/tmn) - Eine duale Berufsausbildung lässt sich auch in Teilzeit absolvieren. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal "Planet-Beruf". Grundsätzlich stehe eine Ausbildung mit verkürzter wöchentlicher Arbeitszeit jedem offen. Auszubildende brauchen allerdings die Zustimmung ihres Betriebs.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann denInfoszufolge um maximal 50 Prozent reduziert werden. Abhängig davon auf wie viele Arbeitsstunden man sich mit dem Betrieb einigt, verlängert sich die Gesamtdauer bis zum Abschluss der Ausbildung.
Es gibt aber eine Maximalgrenze: Eine Ausbildung in Teilzeit darf laut Planet-Beruf höchstens eineinhalb mal so viel Zeit in Anspruch nehmen wie die in der Ausbildungsordnung festgelegte Dauer für die Vollzeitausbildung. Wer eine üblicherweise dreijährige Ausbildung in Teilzeit absolviert, macht also nach spätestens 4,5 Jahren seinen Abschluss. Die Vergütung kann der Betrieb anteilig verkürzen.
Für die Berufsschule gilt die mit dem Betrieb vereinbarte Teilzeitregelung nicht automatisch. Hier müssen Azubi, Betrieb und Berufsschule gegebenenfalls eine individuelle Abstimmung treffen.