Arbeitsrecht Streik bei Bus und Bahn: Was ist, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Am Dienstag sollen in ganz Deutschland Angestellte im Bus- und Bahnverkehr streiken. Für Berufspendler kann das bedeuten, dass sie zu spät zur Arbeit kommen. Gilt der Streik als Entschuldigung?
Für Pendler kann es am Dienstag stressig werden: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Tag zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Wer deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Sanktionen. "Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Wenn ein Streik angekündigt ist, heißt das also für Pendler: Nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, erläutert Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt – riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.
Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe – etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.
- Nachrichtenagentur dpa