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Sonderregelung: Krankschreibungen per Telefon nur noch bis Ende Mai


Ausnahmeregelung beendet
Krankschreibungen per Telefon nur noch bis Ende Mai

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Arbeitnehmer mit Atemwegsbeschwerden müssen ab 1.Vergrößern des Bildes
Arbeitnehmer mit Atemwegsbeschwerden müssen ab 1. Juni wieder zum Arzt gehen, wenn sie eine Krankschreibung brauchen. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer können sich noch bis Ende Mai auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Ab 1. Juni soll dann aber wieder ein Praxisbesuch dafür nötig sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag einstimmig beschloss.

Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, machte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, deutlich.

Noch bis 31. Mai gilt nun, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Der Bundesausschuss hatte die befristete Ausnahmeregelung in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert. Hintergrund war, Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Praxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

Hecken sagte, die Praxen erhielten mit der letztmaligen Verlängerung von etwa zwei Wochen einen zeitlichen Rahmen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen. Er verwies darauf, dass die Ausstattung mit Masken und anderer Schutzausrüstung mittlerweile weitestgehend gewährleistet sei. In vielen Praxen gebe es Hygienekonzepte. Patienten könnten so eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Dies sei wichtig, um ernsthafte Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Fall einer wieder höheren Infektionsdynamik könne auch kurzfristig eine neue Sonderregelung beschlossen werden.

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