Brief zur Sozialversicherung Diese Daten sollten Sie auf Ihrer Jahresmeldung prüfen
Zu Beginn jedes Jahres händigen Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung aus. Arbeitnehmer sollten diese aber nicht einfach so hinnehmen – sondern genau prüfen und aufbewahren.
Bis zum 15. Februar muss der Arbeitgeber seine Angaben über den Beschäftigungszeitraum des vergangenen Jahres sowie das rentenversicherungspflichtige Entgelt des Mitarbeiters an die zuständige Krankenkasse weiterleiten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät Arbeitnehmern, die Jahresmeldung zu überprüfen: Stimmen Name und Anschrift sowie der Beschäftigungszeitraum und die Höhe des Entgelts?
Warum müssen die Angaben geprüft werden?
Wichtig ist das, weil die Rente aufgrund dieser Entgelte berechnet wird und die Beschäftigungsdauer für die Wartezeit zählt. Wer dabei einen Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Meldung korrigieren lassen. Sinnvoll kann es sein, die Kopie der Jahresmeldung aufzuheben. So können die Arbeitszeiten im Zweifelsfall nachgewiesen werden.
- Nachrichtenagentur dpa