t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Neuer Job: Gilt der Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift?


Neuer Job
Gilt der Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift?

Von dpa
12.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Nicht nur die Unterschrift zählt: Auch ein Handschlag kann ein Arbeitsverhältnis besiegeln.Vergrößern des Bildes
Nicht nur die Unterschrift zählt: Auch ein Handschlag kann ein Arbeitsverhältnis besiegeln. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn./dpa)

Hamburg/Leipzig (dpa/tmn) - Die Zusage zu einem Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Darauf weist die Arbeitsrechtlerin Sabine Geilen aus Leipzig in der Zeitschrift Zeit Campus (Ausgabe 02/2020) hin.

Wer etwa im Gespräch mit einem künftigen Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen und den Beginn des Arbeitsverhältnisses klärt und mit einem "Einverstanden" abnickt, hat ein mündliches Vertragsverhältnis geschlossen.

Spätestens einen Monat, nachdem man einen Job angetreten hat, muss der Arbeitgeber aber die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten.

Außerdem gilt ein mündlicher Vertrag nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer. Wer also eine Zusage bekommt, aber möglicherweise noch Bedenkzeit braucht, sollte nicht gleich einschlagen. Besser bittet man darum, den Vertrag zugesendet zu bekommen, um noch einmal darüber nachdenken zu können, so Geilens Empfehlung.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website