Für zwölf Gewerke Bundestag: Rückkehr zur Meisterpflicht beschlossen
Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Damit soll die Qualität verbessert und die Ausbildung wieder attraktiver gemacht werden. Nicht alle befürworten die Entscheidung.
Das Parlament verabschiedete Änderungen der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt – darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.
Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.
CDU befürwortet, FDP kritisiert
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.
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Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte, mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre "Folklore" und eine Lösung von gestern.
- Nachrichtenagentur dpa