Zuschuss für Qualifikation Mehr "Aufstiegs-Bafög" für Fortbildung
Berlin (dpa) - Wer sich zum Meister, Fachwirt oder auch in sozialen Berufen zum Beispiel zum Erzieher fortbilden lässt, kann dafür künftig noch mehr Unterstützung vom Staat erhalten.
Das Bundeskabinett hat nun eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs auf den Weg gebracht. Menschen in beruflicher Weiterbildung sollen zum einen mehr Geld bekommen. Zudem können Einzelne künftig auch mehrmals von der Förderung profitieren. Von der Wirtschaft wird das begrüßt.
Mit dem Aufstiegs-Bafög - früher Meister-Bafög - zahlt der Staat für Fortbildungsmaßnahmen in Voll- oder Teilzeit. Es werden unabhängig vom Einkommen die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in Höhe von maximal 15.000 Euro übernommen und einkommensabhängig auch Kosten für die Lebenshaltung. Die Förderung besteht aus einer Mischung aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und Darlehen.
Mit der Reform soll nun der Anteil der Zuschüsse erhöht werden. Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 statt wie bisher zu 40 Prozent rückzahlungsfrei vom Staat übernommen. Wer über niedriges Einkommen und Vermögen verfügt und damit im Rahmen des Aufstiegs-Bafögs auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung hat, soll diesen künftig gar nicht mehr zurückzahlen müssen. Die Leistung wird in einen 100-prozentigen Zuschuss umgewandelt. Die zu Grunde liegenden Vermögensfreibeträge werden außerdem erhöht und mehr Zuschüsse für Kinder und Alleinerziehende gezahlt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform: Künftig sollen nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Fortbildungen pro Person mit dem Aufstiegs-Bafög gefördert werden. So würde der Staat nach Angaben des Bildungsministeriums beispielsweise eine stufenweise Fortbildung vom Gesellen zum Servicetechniker, dann vom Servicetechniker zum Meister und schließlich vom Meister zum Betriebswirt mitfinanzieren.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte, "Wir nehmen dafür 350 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode in die Hand." Das sei ein "ordentlicher Schluck aus der Pulle". Man habe damit ein Paket geschnürt, mit dem die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs erheblich verbessert würden. Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch (24. September) geht die Reform auf den parlamentarischen Weg. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 1. August 2020.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Achim Dercks, begrüßte die Initiative: "Unternehmen suchen dringend beruflich top qualifizierte Fachkräfte wie Fachwirte, Bilanzbuchhalter oder Betriebswirte", sagte er. Die Novellierung des Aufstiegs-BAföG sei ein wichtiger Meilenstein, um noch mehr junge Menschen für die vielfältigen Chancen in der beruflichen Bildung zu begeistern.
Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Ministeriums 167.000 Menschen das Aufstiegs-Bafög in Anspruch genommen. Seit Einführung der Leistung im Jahr 1996 seien mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert worden.