Rechnungshof schlägt Alarm Jobcenter sollen Zählung von Arbeitslosen überprüfen
Nachdem im Februar bekannt wurde, dass Jobcenter rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet hatten, werden sie nun verpflichtet, die Angaben regelmäßig zu überprüfen.
Nach Kritik an der Zählung von Arbeitslosen sollen die Jobcenter ihre Angaben nun regelmäßig überprüfen. Dazu sei eine entsprechende Weisung in Kraft getreten, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Bei Bedarf sollten die Angaben korrigiert werden
Der Bundesrechnungshof hatte Ende Februar auf umfangreiche mögliche Erfassungsfehler bei Hartz-IV-Empfängern aufmerksam gemacht. In einem bisher unveröffentlichten Bericht schrieben die Rechnungsprüfer damals, die Jobcenter hätten zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet – 8,6 Prozent der Leistungsempfänger. Demnach wären rund 115.000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden. Die Rechnungsprüfer zogen laut dem der dpa vorliegenden Bericht dabei bereits jene ab, die fälschlich und somit zu viel als arbeitslos registriert gewesen seien. Der Rechnungshof stützte sich auf eine Stichprobe von 770 Fällen in 219 Jobcentern.
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Automatisierte Systeme sollen Prüfung übernehmen
Die neue Weisung verpflichte die Jobcenter, regelmäßig automatisierte Prüfsysteme zu nutzen, erläuterte die BA-Sprecherin. Gefunden werden sollten Fälle, in denen der Status oder die Daten von Betroffenen im IT-System der BA unplausibel oder unstimmig erschienen. Die Weisung sei mit dem Bundesarbeitsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt. Im März hatte die "Bild"-Zeitung über die Kritik der Rechnungsprüfer berichtet. Damals hatte die BA Verbesserungen angekündigt.
- Nachrichtenagentur dpa