Arbeit Nebenjobs für Schüler ab 13 Jahren erlaubt
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer sich im kommenden Schuljahr mit Nachhilfe etwas dazuverdienen will, muss über 13 Jahre alt sein. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland unter Vollzeitschulpflicht stehen, verboten.
Für leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten gilt aber eine Ausnahme. Dazu gehört etwa auch das Austragen von Zeitungen und Prospekten.
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Eltern der Tätigkeit zustimmen müssen. Und es sei generell verboten, den Job zwischen 18.00 und 8.00 Uhr sowie grundsätzlich vor dem Schulunterricht durchzuführen. Ab dem 15. Lebensjahr sind auch während der Ferien Jobs erlaubt, maximal vier Wochen pro Jahr und höchstens 40 Stunden pro Woche.