Folgen für Beschäftigte Zeitumstellung: Entfällt Lohn für fehlende Arbeitsstunde?
Am Wochenende ist die Nacht von Samstag auf Sonntag wegen der Zeitumstellung eine Stunde kürzer. Für Berufstätige, die dann Nachtschicht haben, ist das gute und schlechte Nachricht zugleich.
Wenn im Zuge der Zeitumstellung die Uhren am Wochenende wieder um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt werden, kann das Folgen für Beschäftigte haben – und zwar dann, wenn sie Nachtschicht haben. Für sie verkürzt sich in dieser Nacht die Arbeitszeit um eine Stunde.
Fehlende Stunde muss nicht nachgearbeitet werden
Entsprechend bekommen Angestellte für die entfallene Stunde keinen Lohn, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Und auch die Nachtschichtzuschläge entfallen. Schließlich wurde in der Stunde keine Arbeitsleistung erbracht.
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Die fehlende Arbeitszeit muss den Angaben zufolge aber nicht nachgeholt werden. Die Pflicht zur Arbeitsleistung entfalle an dieser Stelle ersatzlos.
- Nachrichtenagentur dpa