Bei Jobwechsel Komme ich früher aus einer langen Kündigungsfrist raus?
Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmer eigentlich davor schützen, von jetzt auf gleich ohne Stelle dazustehen. Beim Jobwechsel können sie aber auch ein Klotz am Bein sein. Komme ich dann früher aus einer langen Kündigungsfrist raus?
Nach einem positiven Vorstellungsgespräch kommt die Jobzusage und plötzlich könnte es ganz schnell gehen – der neue Arbeitgeber will, dass es möglichst sofort losgeht. Allerdings haben gerade Fachkräfte häufig längere Kündigungsfristen. Für wechselwillige Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, wie sie diese verkürzen können.
Erst einmal gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich beide daran halten. "Die Frist für den Arbeitnehmer darf nur nicht länger sein als die für den Arbeitgeber." Einzige Ausnahme: Sind Kündigungsfristen im Vertrag nicht geregelt, verlängern sie sich abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit automatisch – aber nur für den Arbeitgeber.
In manchen Branchen sind die beiderseits bindenden Kündigungsfristen sogar erheblich länger als die gesetzlichen Kündigungsfristen. "Für die Arbeitgeber geht es dann darum, begehrte Fachkräfte an sich zu binden", erklärt Meyer. "Häufig flankiert man das dann noch mit Vertragsstrafen oder einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot." Das klingt drakonisch. Aber ohne zusätzlichen Hürden ist eine Kündigungsfrist im Vertrag oft kein Hindernis für wechselwillige Arbeitnehmer. Denn was soll der Arbeitgeber machen, wenn jemand sofort weg will – ihn rauswerfen?
Bei Jobzusage: Mit altem Arbeitgeber verhandeln
Arbeitnehmern rät Meyer deshalb: Klar sagen, dass man zu einem früheren Zeitpunkt raus will, als es die Frist erlaubt. "Der Arbeitgeber muss sich das dann überlegen", sagt er. "Will der Arbeitgeber bei diesem Arbeitnehmer, der keine Lust mehr zu arbeiten hat, an der Kündigungsfrist festhalten oder lässt er ihn vorzeitig ziehen?"
- Krankschreibung wegen psychischer Krankheit: Ja oder nein?
- Arbeitslosenstatistik 2017: Arbeitslosenzahl sinkt auf ein Rekordtief
- Mehr Geld und mehr Zeit: IG Metall will die 28-Stunden-Woche zurück
Theoretisch gibt es für Arbeitnehmer auch noch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung – etwa dann, wenn eine Fortsetzung der Arbeit für den Mitarbeiter unzumutbar wäre. Genau wie bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber sind die Hürden dabei aber sehr hoch.
- dpa