Kündigung abgewendet Dicker Gärtner behält Job auf Bewährung
Ein stark übergewichtiger Arbeitnehmer hat vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf seine Kündigung wegen Fettleibigkeit noch einmal abwenden können. Die Richterin wies jedoch darauf hin, dass dem Unternehmen die Beschäftigung nicht in jedem Fall zuzumuten sei (Az.: 7 Sa 120/16).
Die Kontrahenten einigten sich auf einen Kompromiss: Der Arbeiter muss sich bemühen, abzunehmen und die Firma regelmäßig über sein Gewicht informieren.
Der Garten- und Kanalbaubetrieb hatte argumentiert, der Beschäftigte könne seine Arbeit wegen seiner Körperfülle nicht mehr vertragsgemäß leisten. Weder gebe es passende Warnwesten noch Arbeitsschuhe oder Leitern im Betrieb, die für ein solches Gewicht zugelassen seien, argumentierte der Arbeitgeber.
Zuvor hatte der Mann erfolglos in einem Adipositaszentrum versucht, Gewicht zu verlieren. Die Mediziner dort hätten gesagt, ohne eine Operation komme man in diesem Fall nicht weiter.
Eingeschränkte Einsatzfähigkeit?
Am Pritschenwagen sei eine Fußraste unter dem Gewicht des Beschäftigten abgebrochen, schilderte der Arbeitgeber. Der Mann passe auch nicht mehr in die Gräben, die er ausheben müsse. Und wenn er doch drin sei, komme er allein nicht mehr heraus.
Am Steuer des Firmenwagens sei er eine Gefahr, weil das Lenkrad an seinem Körper hängenbleibe. Er könne nur noch als Handlanger eingesetzt werden.
"Wenn er über ein frisch verlegte Straßenpflaster läuft, verschiebt sich das. Vor allem das Bücken ist bei ihm ein Problem." Seine Körperfülle betreffe auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: "Darf ich ihn in seinem Zustand in praller Sonne zu harter körperlicher Arbeit einsetzen?"
Nach 30 Jahren im Betrieb hatte der Arbeitgeber dem 49-Jährigen gekündigt. Der 1,94 Meter große Mann hatte argumentiert, er könne die geforderten Arbeiten in dem Gartenbaubetrieb leisten. Er benötige lediglich - wie seine Kollegen - eine Leiter, um aus den Gräben herauszukommen.
"Erkrankung ist Problem des Arbeitnehmers"
Die Richterin wies darauf hin, dass viel von der Prognose abhänge. Sei diese negativ, sei dem Unternehmen kaum zuzumuten, den Mann noch 18 Jahre bis zur Rente zu beschäftigen: "Eine dauerhafte Erkrankung ist letztlich ein Problem des Arbeitnehmers." Notfalls müsse ein Gutachter klären, ob er eingesetzt werden könne. Eine Magenverkleinerung wolle sie nicht vorschreiben.
Inzwischen wiege sein Mandant nach sieben Wochen Kur nur noch 188 Kilogramm, sagte sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann. "Er hat den guten Willen abzunehmen."