Urteil in Luxemburg EuGH verhilft griechischen Ärzten zu mehr Schlaf
Gute Nachricht für Ärzte und Patienten in Griechenland: Angestellte Ärzte dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten - und nicht wie bisher praktiziert durchschnittlich 60 bis 93 Stunden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Die Luxemburger Richter entsprachen damit einer Klage der EU-Kommission, bei der sich griechische Ärzteverbände beschwert hatten. Nach dortigem Recht waren etwa Ärzte in Krankenhäusern gezungen, bis zu 93 Stunden pro Woche zu arbeiten. Zudem mussten sie bis zu 32 Stunden am Stück arbeiten, ohne dass ihnen tägliche oder wöchentliche Mindestruhezeiten gewährt wurden.
Mindestruhezeit täglich 11 Stunden
Der EuGH verwies die griechische Regierung nun auf europäisches Recht, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht über 48 Stunden hinausgehen darf. Zudem steht jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu und pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden.