Insolvenzverschleppung Ermittlungen gegen Prokon-Gründer
Gegen den Gründer der zahlungsunfähigen Windenergie-Firma Prokon Regenerative Energien, Carsten Rodbertus, ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Insolvenzverschleppung. Nach einem Anfangsverdacht seien nun offizielle Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Unternehmens eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm. Es werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, Details dazu wollte sie nicht nennen. Die Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges bestand.
In der nächsten Woche (22.7.) sollen Prokon-Gläubiger bei einer Versammlung in Hamburg dem Insolvenzverwalter den Auftrag für einen Insolvenzplan erteilen. 75.000 Anleger hatten dem Unternehmen rund 1,4 Milliarden Euro als Genussrechtskapital bereitgestellt. Sie hatten auf hohe Renditen gehofft.
Viele Fragen zu klären
Wegen der "Unmenge von Datenmaterial" rechnet die Oberstaatsanwältin damit, dass die Ermittlungen mindestens ein Jahr dauern werden. Es seien sehr viele Bewertungsfragen zu klären, ergänzte Haker-Alm. Die Staatsanwaltschaft muss unter anderem herausfinden, wann genau der Zeitpunkt einer Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der Insolvenzantrag war am 22. Januar 2014 beim Amtsgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) gestellt worden.
Für die Gläubigerversammlung sammeln derzeit Anlegervertreter Vollmachten ein, um die Kapitalgeber bei der Versammlung zu vertreten. Auch Ex-Geschäftsführer Rodbertus ist diesbezüglich aktiv. Der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hatte Rodbertus entlassen. Penzlin ist überzeugt, dass im Insolvenzverfahren das Kerngeschäft - Planung und Betrieb von Windparks - erhalten bleiben kann. Er hat sich gegen "bewusst irreführende" Darstellungen und "Unwahrheiten" des Ex-Gründers mit "Richtigstellungen" an die Anleger gewehrt. Rodbertus hält Penzlin vor, das Unternehmen zerschlagen zu wollen und strebt selbst an, es zu sanieren und als Ganzes zu erhalten.
Prokon hat aktuell mehr als 50 Windparks im Portfolio. Die Firma ist auch an verschiedenen anderen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt. In dem Unternehmen sollen rund 300 Arbeitsplätze der einst 480 erhalten bleiben.
Schulden und zahlungsunfähig
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien GmbH war am 1. Mai eröffnet worden, weil das Unternehmen nach Gerichtsangaben überschuldet und zahlungsunfähig ist. Die Anleger werden nach bisherigen Angaben des Insolvenzverwalters rund 40 bis 70 Prozent (Insolvenzquote: 30 bis 60 Prozent) ihres Kapitals verlieren. Das Landgericht Itzehoe hat jüngst Beschwerden von drei Anlegern gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen und hielt am Dienstag nochmals fest: Die Schuldnerin sei zahlungsunfähig im Sinne der Insolvenzordnung (§ 17 Absatz 2 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat sich mittlerweile mit drei großen Gläubigergruppen - dem Verein "Freunde von Prokon" sowie Anlegerschützern (SdK, DSW) - auf die Weiterführung des Unternehmens verständigt. Nach den Eckpunkten dieses Insolvenzplans gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Anleger. Sie sollen zum Beispiel ihr Genussrecht in Eigenkapital umwandeln können und folglich Gesellschafter bleiben. Es soll ihnen aber auch über eine handelbare Anleihe ermöglicht werden auszusteigen. Als weitere Alternative ist vorgesehen, aus Teilverkäufen erzielte Barmittel auszuschütten oder ins Unternehmen zu reinvestieren. Darüber werden die Kapitalgeber am nächsten Dienstag entscheiden.