Beruf & Karriere Gefeuert nach zu später Krankmeldung
Arbeitnehmer sollten eine Krankmeldung nicht auf die leichte Schulter nehmen - geht der gelbe Zettel beim Arbeitgeber zu spät ein, reicht das für eine Kündigung aus. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschieden, wie die deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Az.: 12 Sa 522/10).
In dem Fall war ein Vorarbeiter, der bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt war, wiederholt krankgeschrieben. Schon 2003 hatte ihn sein Arbeitgeber schriftlich darauf hingewiesen, dass er eine Erkrankung umgehend und möglichst vor Dienstbeginn der Personalabteilung melden müsse. Denn nur dann könne sie das übrige Personal noch entsprechend einteilen. Dennoch meldete sich der Mann in den folgenden Jahren insgesamt sechsmal verspätet krank.
Arbeitnehmer mehrmals abgemahnt
Viermal mahnte ihn sein Arbeitgeber ab. Dann kündigte er ihm fristlos und fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage des Mannes war in der ersten Instanz erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht kam jedoch zu einem etwas anderen Ergebnis. Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei einer Erkrankung rechtfertige nach erfolgloser Abmahnung zwar nicht die fristlose, jedoch die ordentliche Kündigung. Denn unabhängig zur Vorlage eines ärztlichen Attests bestehe auch eine Meldepflicht.