Corona-Zuschüsse Clubbranche fordert mehr staatliche Hilfen: "Reicht bei weitem nicht"
Unternehmen, denen wegen der Pandemie die Einnahmen wegbrechen, können jetzt weitere Hilfsgelder bekommen. Clubbetreibern geht das aber nicht weit genug.
Angesichts wieder steigender Corona-Infektionen und damit verbundener Einschränkungen fordern Discothekenbetreiber mehr staatliche Unterstützung. "Für unsere existenziell betroffenen Unternehmen reichen die derzeitigen staatlichen Hilfen bei weitem nicht aus", sagte der neu gewählte Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT), Knut Walsleben, am Mittwoch bei einem Branchentreffen in Osnabrück. Clubbetreibern und Discothekenunternehmern gehe die Luft aus.
Die Verlängerung der Überbrückungshilfen sei zwar zu begrüßen, aber es müsse nachgebessert werden. Unter anderem fordert der Verband vom Staat, Fixkosten der Betriebe zu 100 Prozent zu übernehmen. Auch die Mehrwertsteuersenkung sollte ständig gelten und auch Getränke und Eintritt einbeziehen.
- Wegen Corona: Sie vermissen ihre Partys – was ist falsch daran?
- Ab dieser Grenze: Söder will strengere Corona-Regeln
Besonders belastete Unternehmen und Selbstständige können ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Dabei geht es um Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten wie Mieten – und zwar für die Monate September bis Dezember. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen hohe Umsatzausfälle hat.
Corona-Soforthilfe: Bund streicht Obergrenze von 15.000 Euro
"Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut Mitteilung am Mittwoch. Mit den Hilfen solle vor allem Firmen geholfen werden, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen seien oder nur mit halber Kraft fahren könnten.
Demnach gelten für die Überbrückungszahlungen nun auch höhere Fördersätze. Beispielsweise wurde die bisherige Deckelung auf 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gestrichen, wie Altmaier weiter erklärte.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Nach Angaben seines Ministeriums sind Unternehmen antragsberechtigt, die wegen der Pandemie monatlich im Schnitt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz machen – sie können sich 40 Prozent ihrer Fixkosten erstatten lassen. Die Förderung reicht bis zu 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch um mehr als 70 Prozent.
Laut Wirtschaftsministerium werden nun auch "Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche" wie die Anschaffung von Zelten und Wärmestrahlern gefördert. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober "arbeiten wir aktuell in der Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern", erklärte Altmaier.
Bund und Länder haben bereits beschlossen, die Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon sind nach aktuellem Stand laut Wirtschaftsministerium aber erst 1,2 Milliarden Euro bewilligt worden.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP