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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das sagt die Politik Alkohol-Warnhinweise? – "Sehr sinnvoll"
Achtung, Alkohol! Die Mehrheit der Deutschen fände solche Warnhinweise auf Bier, Wein und Schnaps richtig. Die Politik ist dagegen geteilter Meinung.
Sollten in Deutschland Warnhinweise auf den Etiketten alkoholischer Getränke eingeführt werden, wie Irland es bereits plant? Die Mehrheit der Deutschen findet: Ja, das ist eine gute Idee, wie aus einer exklusiven t-online-Umfrage hervorgeht. In den Bundestagsfraktionen fallen die Reaktionen dagegen gemischt aus.
Die Fraktionen von SPD und Linken schließen sich der Mehrheitsmeinung an. Die bereits eingeführten Warnhinweise bei Tabak würden ihre Wirkung nicht verfehlen, teilte der SPD-Politiker Dirk Heidenblut, Mitglied des Gesundheitsausschusses, auf Anfrage von t-online mit. "Ich halte daher Warnhinweise auf alkoholischen Getränken für sehr sinnvoll."
Doch bei den Hinweisen dürfte es sich nicht ausschließlich um "schlichte Piktogramme handeln", sondern sie sollten "deutlich auf der Vorderseite erkennbar und gut verständlich sein", sagte Heidenblut.
Vorbild Cannabislegalisierung?
Ähnlich sieht es Ates Gürpinar von der Fraktion Die Linke. "Wir unterstützen Warnhinweise auf alkoholischen Getränken", sagte der Sprecher für Krankenhaus-, Pflege- und Drogenpolitik. Solche Warnhinweise "sollten klar und deutlich sein und über die Risiken des Alkoholkonsums aufklären", erklärte Gürpinar auf Anfrage von t-online.
Für die Gestaltung solcher Warnhinweise erhofft sich der Linken-Abgeordnete eine Orientierung an den Plänen für die Cannabislegalisierung. Diese könnten als Blaupause gelten, so Gürpinar. Wirkungsvolle Maßnahmen wären seiner Meinung nach die "Einführung von Fachgeschäften mit beschränkten Öffnungszeiten" sowie ein "Werbeverbot für Suchtmittel".
Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis hat die Bundesregierung ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabisprodukte sowie sogenannte Cannabisclubs beschlossen.
"Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus", heißt es zudem im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition.
AfD spricht sich gegen Warnhinweise aus
Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt Warnhinweise auf alkoholischen Getränken dagegen ab. "Es gibt in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der auch schon zahlreiche Erfolge gebracht hat", so Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD, auf t-online-Anfrage.
Dabei führte er "die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz" als Beispiele an.
Die AfD-Fraktion sieht laut Sichert keinen Bedarf an einer "weiteren Verschärfung der Warnhinweise", da es bereits Piktogramme auf alkoholischen Getränken gebe, "die davor warnen, Alkohol beispielsweise am Steuer oder in der Schwangerschaft zu konsumieren". Die Fraktionen von Grünen, FDP sowie die Union äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht.
55 Prozent der Deutschen sind für Warnhinweise
Vorbild für mögliche Warnhinweise ist Irland, das bereits ab 2026 solche Etiketten einführen will. Das Gesundheitsministerium in Dublin begründete die Maßnahme mit dem Erfolg von Warnhinweisen für Tabak. Jetzt sollen auch auf alkoholischen Getränken die Etiketten vor Gefahren wie Lebererkrankungen oder Krebs warnen.
In Deutschland hatte zuletzt der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, die Debatte ins Rollen gebracht, als er sich für entsprechende Warnhinweise auf Flaschen und Dosen alkoholischer Getränke aussprach. Blienert fordert darüber hinaus auch ein weitreichendes Verbot von Alkoholwerbung, besonders dort, wo Kinder und Jugendliche diese wahrnähmen.
- Anfragen an Dirk Heidenblut, Ates Gürpinar und Martin Sichert
- Umfrage von Civey
- bundesgesundheitsministerium.de: "Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz"