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Geheim-Urlaub statt Homeoffice – weshalb "Hush-Trips" so riskant sind


Phänomen "Hush-Trips"
Riskanter Trend: Heimlicher Urlaub statt Homeoffice

Von t-online, fls

Aktualisiert am 22.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Am Laptop auf der Jacht (Symbolbild): Wer in der Videokonferenz einen virtuellen Hintergrund einstellt, verrät nicht, wo er gerade arbeitet. (Quelle: IMAGO)

Heimlich in den Urlaub und derweil so tun, als arbeite man im Homeoffice: Immer mehr Arbeitnehmer machen "Hush-Trips". Ist das erlaubt?

Schnell mal nach Mallorca, ohne beim Chef Urlaub einzureichen? Diesen Gedanken haben offenbar viele Menschen – und immer mehr setzen ihn auch in die Tat um, wie jetzt der österreichische "Standard" berichtet.

Der Trend tritt vor allem bei jungen Menschen in den sozialen Medien zutage und hat bereits einen Namen: "Hush-Trip". Das englische Wort "Hush", ausgesprochen "Hasch", ist Lautmalerei und würde im Deutschen wohl eher "Schhhh" oder "Pssst" heißen. Gemeint ist also ein heimlicher Trip, von dem im Büro niemandem etwas weiß.

Möglich machen Hush-Trips Homeoffice-Regeln und Videokonferenzen. Der "Standard" zitiert einen Österreicher, der mit seinem Camper durch Italien fährt, das aber nicht seinem Chef gesagt hat. Bei Videoanrufen lässt er die Kamera aus oder stellt einen virtuellen Hintergrund ein, der nicht preisgibt, wo er sich aufhält. "Solange es die gleiche Zeitzone ist, sollte das niemand herausbekommen", sagt der Mann der Zeitung. Natürlich mache er "ganz normal" seine Arbeit.

Nach Feierabend ab ins Meer

Der Vorteil für ihn und andere, die Hush-Trips unternehmen: Selbst wenn sie fernab der Heimat tatsächlich dieselbe Arbeit machen wie zu Hause oder im Büro, können sie nach Feierabend gleich ins Urlaubsvergnügen starten, zum Beispiel ins Meer springen und baden.

Ist das erlaubt? Nein, sagt Jasmin Haindl, Expertin für Arbeitsrecht in Wien, dem "Standard" – und der selbstständige Wechsel des Arbeitsorts, ohne Bescheid zu geben, berge erhebliche Risiken. "Der Arbeitsort ist das eigene Zuhause", erklärt sie.

 
 
 
 
 
 
 

Wer ihn eigenmächtig verlege, dem drohen rechtliche und versicherungstechnische Probleme. So seien Arbeitnehmer, die einen heimlichen Ausflug während der Arbeitszeit machen und sich dabei verletzen, nicht versichert. Fliegt der Hush-Trip auf, drohe gar eine Kündigung durch den Arbeitgeber. In Deutschland sind die juristischen Regeln ähnlich wie in Österreich.

Legale Alternative zum Hush-Trip

Arbeitsrechtler raten deshalb eindringlich von Hush-Trips ab. Zumal es in immer mehr Firmen eine rechtlich abgesicherte Alternative gibt: sogenannte "Workation"-Modelle, bei denen Arbeitnehmer Urlaub und Arbeit verbinden können.

Workation ist ein Kofferwort aus den englischen Begriffen "Work" (Arbeit) und "Vacation" (Ferien). Die Idee ist im Grunde dieselbe wie beim Hush-Trip: Arbeiten am Urlaubsort – nur eben ganz legal und in der Regel mit vollem Versicherungsschutz.

Verwendete Quellen
  • "Der Standard": Warum heimliche Reisen statt Homeoffice jetzt trenden
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