Bürgerfrist endet im Januar Bundesregierung lässt sich mehr Zeit für Grundsteuererklärung
Bürgerinnen und Bürger können noch bis Ende des Monats ihre Grundsteuererklärungen abgeben. Die Bundesregierung lässt sich hingegen noch Zeit.
Ende Januar endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung für Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung wird laut "Spiegel"-Informationen die Grundsteuererklärungen für ihre eigenen Immobilien jedoch erst bis Ende September 2023 abgeben. Dies gehe aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hervor, die dem "Spiegel" vorliegt. Für die etwa 26.000 Liegenschaften des Bundes habe man sich für "eine IT-Lösung entschieden", heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar (FDP).
Im Januar werden demnach die ersten Datenblöcke übermittelt. Bis Ende März 2023 werde die Meldung der steuerpflichtigen Liegenschaften abgeschlossen sein. "Die Erklärungsabgabe für die grundsteuerbefreiten Liegenschaften soll zeitgleich beginnen, sodass nach der jetzigen Planung bis zum 30. September 2023 die notwendigen Erklärungen für die Hauptfeststellung für sämtliche Liegenschaften" abgeschlossen sein sollen, heißt es im "Spiegel".
"Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen. Dabei hat das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben", kritisierte der CDU-Abgeordnete Ploß diese Praxis im "Spiegel". "Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern in Deutschland."