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Energiekrise: Kartellamt erlaubt Zuckerproduzenten Absprachen


Wegen Gasmangels
Behörde erlaubt Zucker-Kartell Absprachen

Von dpa, neb

06.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Nordzucker AGVergrößern des Bildes
Werksgelände der Nordzucker AG: Die großen Zuckerunternehmen dürfen sich in der Krise absprechen, um die Produktion trotz Gasmangels zu ermöglichen. (Quelle: Philipp Schulze/Archiv/dpa)

Um in der Krise die Produktion von Zucker zu sichern, macht das Kartellamt den Weg für Absprachen in der Branche frei – trotz einer Vorgeschichte.

Das Bundeskartellamt hat der deutschen Zuckerindustrie grünes Licht für ihre Kooperationspläne im Falle eines Gasnotstandes gegeben. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Düsseldorf mit.

Damit können sich die vier in Deutschland produzierenden Zuckerhersteller – Nordzucker, Südzucker <DE0007297004>, Pfeifer & Langen und Cosun Beet – gegenseitig freie Produktionskapazitäten in mit Mineralöl oder Kohle betriebenen Anlagen zur Verfügung stellen, falls es im kommenden Winter zur Kappung der Gasversorgung kommt.

Genehmigt worden sei "eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes", sagte Mundt. Dadurch solle verhindert werden, dass bei einem Produktionsstillstand in den gasbefeuerten Zuckerfabriken große Teile der Rüben-Ernte verderben und es zu übermäßigen Preisspitzen bei Zucker komme, sagte Mundt.

Vergangenheit von Preisabsprachen und Bußgeldern

Nach Angaben des Bundeskartellamtes werden die 18 Zuckerfabriken der vier beteiligten Unternehmen in Deutschland zum größeren Teil mit Erdgas betrieben. Die Unternehmen hätten zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, die Anlagen von Erdgas auf andere Brennstoffe wie Heizöl oder Kohle umzustellen. Dies sei jedoch in der Kürze der Zeit bei einigen Fabriken nicht möglich gewesen.

Die Ausnahmeerlaubnis der Wettbewerbshüter ist bis Juni 2023 begrenzt. Großen Wert legt das Bundeskartellamt dabei darauf, den Informationsfluss über Produktionskosten und Kundenbeziehungen zwischen den Unternehmen bei der Kooperation auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren.

Das hat auch einen Hintergrund. Denn die Zuckerbranche ist den Wettbewerbshütern in der Vergangenheit mehrfach unangenehm aufgefallen. Das sogenannte "Zucker-Kartell" musste 2014 eine Bußgeldzahlung in Höhe von 280 Millionen Euro leisten.

Bis zu zehn Prozent höhere Preise

Die großen Unternehmen, die fast den gesamten Markt abdecken, hatten damals das Land regelrecht zwischen ihnen aufgeteilt. Die Unternehmen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen haben dabei Verkaufszonen errichtet sowie Quoten und Preise abgesprochen. Damit haben sie laut einem Gutachten des Ökonomen Justus Haucap den Preis um 7,5 bis 10,6 Prozent in die Höhe getrieben.

Viele Hersteller von Süßspeisen und Süßigkeiten sowie Supermarktketten hatten daraufhin auf Schadensersatz geklagt. Einige Klagen wiesen zuständige Gerichte erst im vergangenen Jahr ab.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa-afx
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