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Härtefall-Hilfen für Heizkosten: Welche Haushalte entlastet werden


Bis zu 2.000 Euro
Öl- und Holzheizungen: So werden Haushalte jetzt entlastet

Von dpa
Aktualisiert am 30.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Rauchende Schornsteine in München: Auch Energiepreise abseits von Strom und Gas waren im vergangenen Jahr gestiegen.Vergrößern des Bildes
Rauchende Schornsteine in München: Auch Energiepreise abseits von Strom und Gas waren im vergangenen Jahr gestiegen. (Quelle: Heinz Gebhardt/imago-images-bilder)

Die Gas- und Strompreisbremsen gelten bereits. Wer jedoch mit Öl, Flüssiggas oder Holz heizt, ging bislang leer aus. Nun kommen auch hier Entlastungen.

Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets können bald mit einer Entlastung rechnen. Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Konkret geht es um Verwaltungsvereinbarungen. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten bereits seit März.

Für wen sind die Entlastungen vorgesehen?

Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind – und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen – aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen.

Wie werden die Hilfen berechnet?

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

Die Referenzpreise inklusive Umsatzsteuer sind:

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilo
  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilo
  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilo
  • Scheitholz: 85 Euro je Raummeter

Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie hoch sind die Entlastungen?

Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1.000 Euro.

Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, wollen Bund und verschiedene Bundesländer "zeitnah" einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, wie es hieß.

Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann einen Zuschuss von 432 Euro bekommen.

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Der Bund gibt die Mittel – die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern solle "schnellstmöglich" erfolgen, so das Wirtschaftsministerium.

Der Startschuss für die Einreichung von Anträgen solle in den kommenden Wochen erfolgen. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen.

Einen Antrag auf Härtefallhilfen soll man bis bis zum 20. Oktober 2023 stellen können. Dies soll online erfolgen, Ausnahmen aber möglich sein. Im Regelfall sollen folgende Nachweise erforderlich sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie "strafbewehrte" Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen.

Thomas Engelke, Energieexperte vom Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, ein konkretes Antragsverfahren der zuständigen Landesbehörden müsse nun schnell auf den Weg gebracht werden, damit die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell eine Entlastung für den vergangenen Winter erhalten. Der Verband habe sich für Härtefallhilfen eingesetzt, damit nicht nur Gas- und Fernwärmekunden, sondern auch diejenigen, die mit anderen Heizstoffen heizen, vergleichbar unterstützt werden.

Wie viel Geld stellt der Bund zur Verfügung?

Der Bund stellt für die Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds werden auch die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für die Bundesmittel gegeben.

Die Länder bekommen auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssels Abschlagszahlungen. Die Mittel sollen dann mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden. So bekommt Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland rund 379 Millionen Euro, die Hauptstadt Berlin zum Beispiel rund 93 Millionen Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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