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Lidl und Penny: Verbraucherschützer klagen wegen Rabatten über die App


Preisnachlässe nur per App
Lidl und Penny wegen Rabatt-Aktionen verklagt

Von dpa
Aktualisiert am 24.01.2025 - 13:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Logo des Discounters LidlVergrößern des Bildes
Lidl: Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg gehen gegen den Discounter vor. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)
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Lidl, Penny und andere Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten zu ködern. Die gibt es teilweise nur bei Nutzung der eigenen Apps. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der "Lebensmittel Zeitung". Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. "Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz." Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. "Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen."

Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: "Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern." Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte.

Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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