t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Nur ein paar Klicks: Jeder Zweite verzichtet auf einfachen Steuerspar-Trick


Umfrage zeigt
Jeder Zweite lässt sich diese Sparmöglichkeit entgehen

Von t-online, cho

31.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Eigentlich schnell gemacht: Mit ein paar Klicks verhindern Sie, dass Ihnen zu viel Steuern abgezogen werden.Vergrößern des BildesEigentlich schnell gemacht: Mit ein paar Klicks verhindern Sie, dass Ihnen zu viel Steuern abgezogen werden. (Quelle: Carlos Pascual/getty-images-bilder)

Auf Kapitalerträge wie Zinsen werden 25 Prozent Steuern fällig. Das kann man zwar zum Teil umgehen, doch viele Sparer verzichten darauf.

Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Gewinne aus dem Fondssparplan besteuert der Staat pauschal mit satten 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die sogenannte Kapitalertragsteuer führt das jeweilige Kreditinstitut automatisch an das Finanzamt ab – es sei denn, der Kunde hat einen Freistellungsauftrag erteilt.

Dann sind Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare über den Sparerpauschbetrag vor dem Fiskus geschützt. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Postbank verzichten jedoch erstaunlich viele Verbraucher darauf, den Pauschbetrag direkt in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Freistellungsauftrag einrichten.

Demnach hat nur rund jeder zweite Sparer (55 Prozent) einen Freistellungsauftrag eingerichtet. Etwa jeder Vierte (27 Prozent) hat seiner Bank keinen solchen Auftrag erteilt. Jeder Achte (13 Prozent) antwortet mit "weiß nicht". Besonders häufig nutzen diese Möglichkeit Anleger, die den größten Anteil ihrer Ersparnisse in Aktien (81 Prozent) oder Zinsanlagen (64 Prozent) investieren.

Zu viel gezahlte Steuern kann man sich zurückholen

"Zwar ist das Geld nicht verloren, wenn man versäumt hat, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Verbraucher können den Sparerpauschbetrag im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Aber man muss darauf warten, bis das Finanzamt das Geld im Folgejahr zurückerstattet", erklärt Frank Kuczera von der Postbank. Zudem müssen Sie daran denken, überhaupt eine Steuererklärung zu machen. Lesen Sie hier, wie Sie das ganz einfach selbst hinbekommen.

Die meisten Banken bieten ihren Kunden eigene Formulare an, um den Freistellungsauftrag zu erteilen. Dort müssen Sie zwingend auch die Steueridentifikationsnummer eintragen. "Legen Sparer Geld bei verschiedenen Instituten an, können sie den Freibetrag aufteilen – je nach der Höhe der zu erwartenden Erträge. In diesem Fall müssen sie darauf achten, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den ihnen zustehenden Freibetrag nicht überschreitet", sagt der Postbank-Experte.

Verwendete Quellen
  • Umfrage der Postbank
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website