Grundfreibetrag ändert sich Viele Rentner müssen keine Steuern mehr zahlen
Änderungen beim Grundfreibetrag, bei der Rentenhöhe und der Besteuerung führen bei vielen Rentnern zu einem Plus im Portemonnaie – aber nicht bei allen.
Rund 244.000 Rentner müssen in diesem Jahr keine Steuern mehr zahlen, weil sie von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitieren. Das teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Zugleich kämen aber auch 114.000 Rentnerinnen und Rentner wegen der im Juli anstehenden Rentenerhöhung neu als Steuerpflichtige hinzu.
"Zusammen genommen würden somit 2024 rund 6,3 Millionen Menschen in der Kategorie ´Steuerpflichtige mit Renteneinkünften` verbleiben", führte der Sprecher aus. Insgesamt gibt es rund 21 Millionen Rentner in Deutschland.
- Rentenbesteuerung: Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?
- Sieben Tipps: So können Sie als Rentner Steuern sparen
Grundfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht
Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Er war zum Ausgleich der Inflation zum Jahreswechsel um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht worden.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) strebt rückwirkend eine noch stärkere Erhöhung an – darüber wird derzeit innerhalb der Ampel-Koalition noch diskutiert. Dies ist nach Angaben des Sprechers in den Zahlen des Finanzministeriums noch nicht berücksichtigt.
Rentenbesteuerung steigt
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Die Besteuerung der Renten wurde mit einer Reform 2004 umgestellt. Wer im Jahr 2024 in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 wurde der steuerpflichtige Rentenanteil von 82,5 auf 83 Prozent erhöht. Somit sind 17 Prozent der gesamten Bruttojahresrente steuerfrei.
Schrittweise wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Komplett zu versteuern sind Renten ab dem Renteneintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen. Grund hierfür ist das am 22. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz.
Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nicht mehr um einen Prozentpunkt, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen deshalb nicht 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5 Prozent.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa