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Umwelthilfe über LNG-Terminal: Bundesregierung sollte es stoppen


Energie
Umwelthilfe: Bundesregierung muss LNG-Terminal stoppen

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2023Lesedauer: 1 Min.
LNG-Terminal auf RügenVergrößern des Bildes
Im Hafen Mukran auf Rügen soll ein LNG-Terminal entstehen. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa/dpa-bilder)

Das geplante LNG-Terminal auf Rügen ist umstritten. Nun will die Deutsche Umwelthilfe das Projekt stoppen. Es gehe um unvollständige oder fehlende Analysen zur Sicherheit der Anlage.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat formal Einwendung gegen das geplante LNG-Terminal auf Rügen eingelegt und die Bundesregierung aufgefordert, das Projekt zu stoppen. In den Antragsunterlagen für das Projekt seien Analysen und Gutachten unvollständig oder sie fehlten ganz.

"Die Betreiberfirma Deutsche Regas hat versäumt, Gefährdungsszenarien systematisch zu ermitteln, und auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minimierung von Risiken sind lückenhaft", kritisierte die DUH am Montag.

"Die Antragsunterlagen sind hier ganz offensichtlich nachlässig erstellt worden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Das sei erschreckend, denn die beiden Terminalschiffe seien Störfallbetriebe der oberen Klasse, die am Rande mehrerer Naturschutzgebiete und in unmittelbarer Nähe eines hochfrequentierten Fähranlegers stationiert werden sollten. Die Bundesregierung müsse Konsequenzen aus der Fehlplanung ziehen und das Projekt absagen, um die Bevölkerung und die Natur zu schützen.

Die Einwendung ist im Rahmen des eröffneten Planfeststellungsverfahrens für das Flüssigerdgas-Terminal erfolgt. Entweder werde sie berücksichtigt. "Das würde mich positiv überraschen", sagte Müller-Kraenner der dpa. Wenn nicht, behalte sich die DUH eine Klage vor, für die dann das Bundesverwaltungsgericht zuständig wäre.

Ein Sprecher der Deutschen Regas sagte, die DUH-Vorwürfe seien "pauschal formuliert und liefern keinerlei Substanz". Daher könne man sie im Detail nicht kommentieren. "Zum Thema Sicherheit haben wir über 500 Seiten in den Antragsunterlagen." Diese seien für jeden einsehbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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