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Arbeitszeit: Wie Sie richtig verhandeln


Entschlossen auftreten
Kürzere Arbeitszeit gewünscht: Wie spreche ich das beim Chef an?

Von dpa
Aktualisiert am 12.03.2025 - 10:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Mann im Anzug schaut auf seine ArmbanduhrVergrößern des Bildes
Work-Life-Balance ist für viele Beschäftigte ein wichtiges Thema. Beim Arbeitgeber kann man es selbstbewusst ansprechen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Viel Leerlauf und Zeitverschwendung: Manche Jobs lassen sich auch in weniger Arbeitszeit organisieren. Aber Unternehmen spielen da nicht immer mit.

Mehr Freizeit gewinnen, zähe Arbeitstage reduzieren: Es kann Vorteile haben, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren. Vielleicht sogar bei gleichbleibendem Gehalt. Das beim Arbeitgeber anzusprechen, stellt für viele aber eine Herausforderung dar.

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Die Arbeitspsychologin Mariella Zippert empfiehlt, das Thema ehrlich, aber ohne Schuldgefühle anzugehen. "Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und seinen Folgen, wie etwa der Betreuung und Pflege der Eltern, ist die Arbeitszeitflexibilisierung das Modell der Zukunft", sagt sie. Alle Mitarbeiter seien in verschiedenen Lebensphasen und es mache viel Sinn, darauf einzugehen.

Selbstsicher und entschlossen auftreten

Ihr zufolge helfen ein selbstsicheres Auftreten und eine gewisse Entschlossenheit, das Thema umzusetzen. Ob Teilzeit oder Job-Sharing – Zippert rät, nicht nur die eigenen Wünsche zu äußern, sondern auch die Bedarfe des Unternehmens mitzudenken und Angebote zu formulieren.

Es könne sinnvoll sein, die eigenen Leistungen und die Leistungsfähigkeit zu protokollieren und aufzuzeigen, wo man bereits trotz geringeren Zeitinvests gute Arbeit geleistet hat, und welche Erfolge sich daraus in welchen Bereichen ergeben haben. Wichtig: Beschäftigte sollten darauf achten, nicht die Unterstellung zu fördern, ihre bisherige Arbeit mit höherer Anwesenheit sei ineffektiv oder unwirtschaftlich gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.

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