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So können Sie E-Mail-Tracking verhindern


Heimliche Lesebestätigung
So können Sie E-Mail-Tracking verhindern

Ob der Adressat die Nachricht gelesen hat, sieht man bei WhatsApp anhand der blauen Doppel-Häkchen. Was viele nicht wissen: Auch bei E-Mails lässt sich das nachvollziehen. Wie Sie die Funktion abschalten.

Aktualisiert am 11.07.2019|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, können Unternehmen oder Werber ganz einfach mit sogenannten Tracking-Pixeln nachvollziehen. Das geht unabhängig davon, ob gegebenenfalls eine Lesebestätigungsfunktion aktiviert ist oder nicht.

E-Mail-Postfach auf einem Computer: Mittels E-Mail-Tracking lässt sich feststellen, ob und wann die E-Mail geöffnet wurde.Vergrößern des Bildes
E-Mail-Postfach auf einem Computer: Mittels E-Mail-Tracking lässt sich feststellen, ob und wann die E-Mail geöffnet wurde. (Quelle: juststock/getty-images-bilder)

Technisch handelt es sich bei den Pixeln um kleinste, quasi unsichtbare Grafikdateien. Angeboten wird die Mail-Nachverfolgung per Tracking-Pixel von zahllosen Dienstleistern für jedermann. Wer sich dagegen schützen möchte, muss das automatische Nachladen von Bildern in E-Mails deaktivieren – eine Einstellung, die viele Webmail-Dienste nicht anbieten.

E-Mail-Tracking aufspüren und abstellen

Es kann aber auch sein, dass der E-Mail-Provider das Nachladen von Grafiken und Bildern ohnehin standardmäßig blockiert, oder dass er Tracking-Pixel gezielt ausfiltert. Freie Einstellmöglichkeiten, was das Blockieren des automatischen Herunterladens von Bildern angeht, hat der Nutzer meist bei E-Mail-Anwendungen für Mobilgeräte und Rechner – etwa bei Thunderbird oder Outlook.

Sind Bilder in der Mail zu sehen, obwohl man das Herunterladen blockiert hat, muss das allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine vielleicht getroffene Blockiereinstellung wirkungslos ist. Grafiken und Bilder können auch in Mails eingebettet werden. Tracking-Pixel sind in diesem Kontext aber nicht zu befürchten, weil diese zwingend vom Server des Tracking-Dienstleisters nachgeladen werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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