Keine Wahlfreiheit mehr? Provider wollen den Routerzwang zurück
Seit 2016 ist gesetzlich festgelegt, dass Verbraucher selbst entscheiden dürfen, welchen Router sie an ihrem Internetanschluss betreiben. Das wollen Providerverbände nun zurückdrehen – und künftig wieder selbst bestimmen.
Es ist noch gar nicht lange her, da mussten Kunden ihren Internetanschluss im Zweifel mit dem Router betreiben, den ihnen ihr Internetanbieter zur Verfügung stellte. Selbst wenn man ein besseres Gerät besaß, musste das teilweise ungenutzt in seiner Schachtel bleiben, denn die Provider waren nicht verpflichtet, die Zugangsdaten für ihren Netzanschluss herauszugeben. Und damit konnten Drittgeräte im Zweifel nicht direkt an die Anschlussdose.
Seit 2016 legt das Telekommunikationsgesetz jedoch fest, dass der Einflussbereich von Unity Media, Telekom und Co. am sogenannten "passiven Netzabschlusspunkt" endet – so bezeichnen die Juristen die Anschlussdose, mit der der Internetanschluss ins Einfamilienhaus oder die Wohnung kommt.
Providerverbände wollen Router wieder diktieren dürfen
Genau das möchten mehrere Providerverbände wieder zurückdrehen, wie das IT-Magazin "c't" berichtet. In einem gemeinsamen Positionspapier legten die Verbände bereits im September nahe, dass die Provider unter bestimmten Voraussetzungen auch Kontrolle über die Router benötigten, um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Vor allem die neue Glasfasertechnologie mache das nötig, so die Argumentation im Papier.
Konkrete Nachweise liefert das Positionspapier nicht. Die Experten der "c't" halten die Argumentation nicht für nachvollziehbar, da die aktuell genutzten Übertragungstechnologien DSL und Kabel bei der Übergabe des Signals zum Netzabschluss ähnlich funktionierten – ohne dass es hier zu Problemen durch die Liberalisierung gekommen sei.
Provider profitierten teilweise finanziell vom Routerzwang
Klar ist hingegen, warum einige Provider den Routerzwang gern zurück hätten: Er stellte für einige Anbieter eine zusätzliche Einnahmequelle dar. So dürften niedrige monatliche Gebühren für die Nutzung eines Routers über die gesamte Nutzungsdauer in vielen Fällen den Preis der Hardware überschritten haben. Auch konnten über den Routerzwang bestimmte Funktionen deaktiviert oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, die Nutzer mit einem eigenen Gerät kostenfrei nutzen könnten.
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Ob die Bundesregierung auf die Vorwürfe reagieren wird, ist derzeit unklar. Konkrete Nachweise für tatsächliche technische Probleme durch die Freigabe der Routernutzung wurden bislang nicht vorgelegt.
- c't: "Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht"
- VATM: Verbände- und unternehmensübergreifende Position zum Netzabschlusspunkt