Nach einstweiliger Verfügung Vodafone sperrt Streaming-Seite für Kabelkunden
Kabelinternet-Kunden von
Kabelinternet-Kunden bei Vodafone können seit ein paar Tagen nicht mehr auf das Filmportal kinox.to zugreifen. Stattdessen werden sie auf eine Unternehmens-Seite umgeleitet, auf der zu lesen ist, das Portal sei "aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar".
Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht München auf Antrag der Firma Constantin Film am 1. Februar 2018 erlassen hat.
Eine weitere Gerichtsanordnung, die ebenfalls von Constantin Film erwirkt wurde, verpflichtet Vodafone außerdem dazu, bestimmte Kundendaten wie etwa IP-Adressen vorzuhalten. Diese Informationen könnten Rückschlüsse darauf zulassen, wer die Nutzer mutmaßlich illegaler Plattform sind. Diesen Vodafone-Kunden könnte eine neue Abmahnwelle bevorstehen.
Allerdings bezieht sich diese einstweilige Verfügung offenbar nicht auf das Streamingportal kinox.to, sondern eine nicht näher genannte "Tauschbörse". Gemeint ist vermutlich ein Filesharing-Dienst wie BitTorrent, wo Nutzer Dateien hoch- und runterladen. Streamer hingegen bewegen sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone und können sich auf der sicheren Seite fühlen.
Für Raubkopierer und ihre Kunden wird es eng
Auf der werbefinanzierten Plattform Kinox.to finden Nutzer Links zu aktuellen Kinofilmen und Serien. Die Webseite hostet die urheberrechtsverletzenden Inhalte aber nicht selbst. Dennoch wird die Plattform als illegal eingestuft. Einer der mutmaßlichen Betreiber von kinox.to wurde letztes Jahr im Kosovo verhaftet. Die Plattform ist aber immer noch online.
Constantin Film kann sich bei seiner Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr berufen, in dem das Streamen von illegal zur Verfügung gestellten Inhalten für unrechtmäßig erklärt wurde. Damit können jetzt auch die Konsumenten von illegal ins Netz gestellten Inhalten strafrechtlich verfolgt und belangt werden.
Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der EuGH hatten in den Jahren zuvor bereits entschieden, dass Netzsperren im Kampf gegen Raubkopierer zulässig sind. Die Netzbetreiber können also dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Plattformen zu sperren, wenn diese illegale Inhalte anbieten.
Update: Es wurden Informationen bezüglich der Gerichtsvorgabe ergänzt, welche IP-Adressen von Vodafone gespeichert werden müssen und welche Nutzer in der Folge mit Abmahnungen rechnen müssen.
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