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Anti-Hass-Gesetz fürs Netz: Alle Infos und Details zum Gesetz


Meldepflicht, Passwörter, Auskunftssperren
Das steckt im Anti-Hass-Gesetz fürs Netz

Von dpa
Aktualisiert am 18.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Hass im Netz (Symbolfoto): Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung dagegen vorgehen.Vergrößern des Bildes
Hass im Netz (Symbolfoto): Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung dagegen vorgehen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Erst der Fall Lübcke, dann der Anschlag von Halle und zunehmende Angriffe auf Ehrenamtler und Lokalpolitiker. Oft beginnt der Hass anonym im Internet. Ein Gesetz nimmt deshalb Facebook und Co. in die Pflicht.

Der Aufschrei war groß, als Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Dezember ihr Gesetz gegen Hass im Netz vorlegte. Vor allem die Internetgemeinde fürchtete die Weitergabe von Passwörtern, die Digitalwirtschaft kritisierte einen großen Lauschangriff. Am Mittwoch soll das Gesetz von der Bundesregierung beschlossen werden, allerdings mit einigen Nachbesserungen. Die beinhalten auch besseren Schutz für bedrohte Lokalpolitiker, Ehrenamtler oder Journalisten: Sie sollen künftig einfacher verhindern können, dass Unbekannte ihre Adresse rausfinden.

Lambrecht versprach am Dienstag: "Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt." Oft beginne Extremismus im Internet, wo menschenverachtende Volksverhetzungen und Bedrohung die Hemmschwellen sinken ließen. "Der Hass trifft Menschen mit Migrationsgeschichte, Flüchtlinge und besonders häufig Frauen. Und der Hass trifft unsere Demokratie mitten ins Herz: Für viele, die sich für ein menschliches und demokratisches Deutschland einsetzen, sind Drohungen Alltag geworden", sagte Lambrecht. Künftig sollten solche Straftaten häufiger als bisher vor Gericht landen.

Die Details zum Gesetz:

Meldepflicht für Hass im Netz: Die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter sollen bestimmte Posts künftig sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Das umfasst etwa Neonazi-Propaganda, die Vorbereitung einer Terrortat, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, aber auch die Billigung von Straftaten, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und die Verbreitung von Aufnahmen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs.

Derzeit müssen die Anbieter solche Inhalte nur löschen. Eine neue Stelle beim BKA soll die Inhalte und die IP-Adressen künftig sammeln. Plattformen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen. Nicht von der Meldepflicht erfasst sind Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung – hier soll der Betroffene weiter selbst entscheiden können, ob er handeln will.

Passwörter: Ursprünglich wollte Lambrecht im sogenannten Telemediengesetz den Behörden recht pauschal auch die Abfrage von Passwörtern ermöglichen. Nach heftiger Kritik schränkte sie die Regelung stark ein: Die jeweils zuständige Behörde soll Passwörter nur noch bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten und nur nach einem Richterbeschluss verlangen dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt. "Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt", heißt es in dem Entwurf.

Härtere Haftstrafen bei Bedrohungen: Wer anderen Körperverletzung und sexuelle Übergriffe androht oder ankündigt, etwa das Auto des anderen anzuzünden, begeht nach dem Gesetzentwurf künftig eine Straftat – wie bisher nur bei Morddrohungen. Für solche Äußerungen im Internet soll es Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geben, bei Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen von bis zu drei Jahren. Beleidigungen im Netz sollen ebenfalls mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Mehr Schutz für Kommunalpolitiker: Kommunalpolitiker werden unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches gestellt. Der schützt bisher eine "im politischen Leben des Volkes stehende Person" vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wurde er bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern.

Auskunftssperren: Politiker, Ehrenamtler oder Journalisten sollen leichter eine Auskunftssperre für ihre Daten im Melderegister erwirken können. Derzeit kann jeder den vollen Namen und die Anschrift anderer bei den Behörden erfragen. Wenn es ein "berechtigtes Interesse" gibt, sind auch weitere Auskünfte unter anderem zum Familienstand, Anschrift des Partners oder Staatsangehörigkeiten möglich.

Auskunftssperren kann man zwar heute schon beantragen, aber nur in besonderen Fällen. Im Bundesmeldegesetz ist die Sperrung vorgesehen, falls es Grund zur Annahme gibt, "dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann". Die Hürden für eine zweijährige Sperre sollen nun sinken. Neben Gefahr für Leben oder Gesundheit soll nun auch "vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen" geschützt werden. Ausdrücklich werden Personen genannt, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit verstärkt Anfeindungen ausgesetzt sind.

Antisemitische Motive: Wenn es für eine Tat antisemitische Motive gibt, soll das künftig strafverschärfend wirken. Die Änderung ist eine Reaktion auf den Anschlag von Halle, aber auch auf den enormen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seit 2013 nahmen diese laut Justizministerium um 40 Prozent zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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