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WhatsApp-Nutzungsbedingungen: Datenschützer will umstrittene AGB-Änderung kippen


Verfahren eröffnet
Datenschützer will Änderung der WhatsApp-AGB kippen

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Kaputtes WhatsApp-Logo: Im Mai sollen die neuen WhatsApp-Datenschutzbestimmungen in Kraft treten.Vergrößern des Bildes
Kaputtes WhatsApp-Logo: Im Mai sollen die neuen WhatsApp-Datenschutzbestimmungen in Kraft treten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wird die geplante Änderung der WhatsApp-AGB doch noch abgeblasen? Mitte Mai sollten bei dem Messenger eigentlich neue Nutzungsbedingungen in Kraft treten. Die Umstellung war von Anfang an umstritten.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar will der Nutzung von WhatsApp-Daten bei der Konzernmutter Facebook kurz vor einer umstrittenen Regeländerung einen Riegel vorschieben. Caspar eröffnete ein Verfahren, das auf eine sofort vollziehbare Anordnung zielt. Er verwies auf die in rund einem Monat anstehende Einführung neuer Datenschutz-Regeln bei dem Chatdienst.

"Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen", betonte Caspar am Dienstag. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie sehe eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Er befürchte, dass mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Möglichkeiten zum Datenaustausch für Marketingzwecke und Direktwerbung geschaffen würden.

WhatsApp spricht von Missverständnissen

WhatsApp betont stets, dass keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook vorgesehen sei. Bei den Änderungen gehe es vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Man werde die Unterlagen des Hamburger Datenschützers prüfen und "Missverständnisse" rund um das Update ansprechen, sagte ein WhatsApp-Sprecher.

Für Facebook ist in der EU generell die irische Datenschutz-Behörde am Sitz der europäischen Tochterfirma zuständig. In Hamburg gibt es aber eine deutsche Niederlassung. Caspar kann daher "unter außergewöhnlichen Umständen" – die er hier gegeben sehe – ein Verfahren auch gegen Facebook in Irland eröffnen, "um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen". Die Maßnahmen wären zunächst auf drei Monate begrenzt.

Nutzer müssen Änderungen zustimmen

Facebook und WhatsApp hatten die Darstellung, dass der Chatdienst nach der Regeländerung mehr Daten mit der Mutter teilen werde, schon bei der Ankündigung im Januar zurückgewiesen. Die Einführung der neuen Bestimmungen wurde aber nach Kritik und einer Abwanderung von Nutzern um mehr als drei Monate auf den 15. Mai verschoben. Nach bisherigem Stand kann WhatsApp danach nur in vollem Umfang weitergenutzt werden, wenn man den neuen Regeln zustimmt.

Zugleich betonte WhatsApp selbst, dass der Nachrichtenaustausch mit Unternehmen anders gestaltet sei als mit Familie oder Freunden. "Wenn du mit einem Unternehmen über Telefon, E-Mail oder WhatsApp kommunizierst, kann es die Informationen aus diesen Interaktionen mit dir für eigene Marketingzwecke verwenden. Dies kann auch Werbung auf Facebook einschließen", hieß es in einer Erläuterung.

Außerhalb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten – allerdings bereits seit dem Jahr 2016.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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