Verfassungsschutzreform Regierung will bei WhatsApp mitlesen können
Wegen ihrer Verschlüsselung können Geheimdienste bei Messengern wie WhatsApp nicht einfach mitlesen. Eine Reform des Verfassungsschutzrechts soll, das aber in Zukunft ändern.
Internetdienstleister sollen in Zukunft Nachrichtendiensten dabei helfen, Geräte von Zielpersonen zu infiltrieren. Das sieht die Reform des Verfassungsschutzrechts vor. Darüber berichtet "netzpolitik.org."
Beispielsweise sollen Provider oder generell Anbieter von Internetdiensten Geheimdiensten dabei helfen, dass auf Zielgeräten Überwachungssoftware – auch Staatstrojaner genannt – installiert wird. Die Regierung will dafür Telekommunikationsanbieter verpflichten, Datenströme an Geheimdienste umzuleiten. Diese können sie dann manipulieren und an den betroffenen Nutzer weiterleiten. Der Staatstrojaner kann so zum Beispiel per falschem Update auf das Gerät des Nutzers geladen werden.
Mitlesen bei WhatsApp
Mithilfe eines Staatstrojaners ist eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) möglich. Dadurch können Geheimdienste die Kommunikation auf dem infizierten Gerät mitlesen – beispielsweise bei Messengern wie WhatsApp oder Signal.
Anders als SMS sind viele Messenger-Dienste Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass nur die Teilnehmer des Chats die Nachricht im Klartext lesen können. Plattformen wie WhatsApp selbst haben aber keinen Zugriff auf die Kommunikation.
Kritik von Digitalverbänden und Politik
Von den neuen Regelungen sollen sowohl alle Landesämter für Verfassungsschutz, als auch der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst profitieren, wie der "Spiegel berichtet.
Digitalverbände kritisieren das Gesetz. Der Branchenverband eco sieht die Umleitung des Datenverkehrs als "besonders intensiven Eingriff", wie "netzpolitik.org" berichtet. Der Digitalverband Bitkom nennt die Vorschläge "dringend korrekturbedürftig".
Der Entwurf zur Reform des Gesetzes "zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes" steht für Mittwoch, den 15. Juli auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Wird er dort angenommen, kommt er anschließend in den Bundestag, wie "netzpolitik.org" berichtet.