t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Vodafone: Behörde verhängt Bußgeld gegen Konzern – wegen Werbung


Unerlaubte Telefonwerbung
Behörde verhängt hohes Bußgeld gegen Vodafone

Von dpa
Aktualisiert am 02.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Vodafone-Logo: Der Konzern soll wegen unerlaubter Telefonwerbung 100.000 Euro Strafe zahlen.Vergrößern des Bildes
Das Vodafone-Logo: Der Konzern soll wegen unerlaubter Telefonwerbung 100.000 Euro Strafe zahlen. (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)

Wenn es nach der Bundesnetzagentur geht, muss der Provider Vodafone eine hohe Geldstrafe zahlen. Der Grund: Dem Unternehmen wird vorgeworfen, unerlaubte Telefonwerbung betrieben zu haben.

Vodafone soll wegen unerlaubter Telefonwerbung 100.000 Euro zahlen. Einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen die Düsseldorfer Telekommunikationsfirma gab die Bundesnetzagentur am Dienstag bekannt. Nach Erkenntnissen der Bonner Behörde haben Vodafone und beauftragte Call-Center bei Kunden oder Ex-Kunden angerufen, um sie zur Rücknahme der Kündigung beziehungsweise zur Rückkehr zu bewegen – obwohl die erforderlichen Einwilligungen der Kunden hierzu nicht vorlagen.

In vielen Fällen hatten die Betroffenen den Angaben zufolge sogar ausdrücklich untersagt, angerufen zu werden – entweder taten sie dies bei der Kündigung oder bei einem Werbeanruf. An dieses Nein zur Werbung hielt sich Vodafone nach Erkenntnissen der Netzagentur aber nicht – in Einzelfällen monierten betroffene Bürger bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.

Werbeanrufe nur mit Einwilligung

Firmen dürfen grundsätzlich nur Bürger anrufen, deren Werbeeinwilligung sie vorliegen haben. Die Netzagentur wies darauf hin, dass ein Unternehmen auch bei externen Partnern die Regeleinhaltung kontrollieren muss.


Mit dem Bußgeld geht die Netzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor – solche Missstände sieht sie vor allem im Energie-, Telekommunikations- und TV-Bereich. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone kann dagegen vor Gericht ziehen.

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein unabhängiges Nachrichtenportal und wird von der Ströer Digital Publishing GmbH betrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website