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Netflix, Amazon & Co.: Accounts mit Freunden teilen – erlaubt oder illegal?


Netflix, Amazon, Spotify
Familien-Accounts mit Freunden teilen – erlaubt oder illegal?

Von t-online, hd

Aktualisiert am 14.01.2019Lesedauer: 3 Min.
Familie und Freunde beim Fernsehen: Darf man Netflix und Co. mitgucken lassen?Vergrößern des Bildes
Familie und Freunde beim Fernsehen: Darf man Netflix und Co. mitgucken lassen? (Quelle: Sigrid Olsson/imago-images-bilder)
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Viele tun es, doch die meisten wissen nicht, ob es erlaubt ist. Sich mit Freunden ein Konto zu teilen, ist bei Spotify-, Netflix- oder Amazon-Prime sehr beliebt. Aber ist es auch legal?

Sich einen Zugang mit anderen Nutzern zu teilten, ist bei vielen Musik- und Video-Streaming-Diensten weit verbreitet. Ein Nutzer meldet sich an, die anderen werden als Familienmitglieder eingetragen und beteiligen sich anteilig an den Kosten. Rund jeder dritte Account ist ein Familien-Account.

So ein Familien-Abo kostet bei Spotify knapp 15 Euro pro Monat – für bis zu sechs Personen. Macht 2,50 Euro pro Monat. Diese lassen sich per E-Mail-Link vom Account-Inhaber einladen.

Apple Music bietet die gleichen Konditionen: 15 Euro pro Monat für maximal sechs Familienmitglieder. Das funktioniert über die Apple-Funktion "Familienfreigabe", dafür braucht jeder Teilnehmer eine Apple-ID. Einmal hinzugefügt, kann jeder über die Kreditkarte des Kontoinhabers Einkäufe im App- und iTunes-Store tätigen, berichtet "Techbook". Außerdem brauchen alle Familienmitglieder ein Apple-Gerät.

Ähnlich ist es bei Netflix. 12 Euro kostet die günstigste Familie-Variante. Vier Personen können gleichzeitig Filme und Serien gucken. Macht drei Euro pro Person und Monat.

Familie oder Freunde – eine Grauzone

Bei Amazon Prime Video wird es etwas knapper: Zwei Nutzer können gleichzeitig auf verschiedenen Geräten streamen. Amazon Prime kostet 69 Euro pro Jahr, macht also 2,88 Euro pro Person und Monat. Die Versandvorteile lassen sich mit vier weiteren "Familienmitgliedern" teilen.

Bei der Frage, ob nur Familienmitglieder, die unter einem Dach wohnen, oder auch Freunde versorgt werden dürfen, gibt es eine Grauzone.

Bei Apple heißt es dazu: "Sie können prinzipiell jeden in Ihre Familie aufnehmen, der eine Apple-ID hat, sofern Sie beide iOS 8 oder neuer bzw. OS X Yosemite oder neuer auf Ihren Geräten verwenden." Und in den Nutzungsbedingungen steht: "Sie können nur einer Familie zur gleichen Zeit angehören und höchstens zweimal im Jahr einer Familie beitreten. Sie können die Apple-ID, die Sie mit einer Familie verknüpfen, höchstens einmal in 90 Tagen ändern. Alle Familienmitglieder müssen dasselbe Heimatland haben." Hier wird der Begriff "Familie" offenbar mit dem Begriff "Freundeskreis" gleichgesetzt.

Spotify droht mit Sperre und Deaktivierung

Spotify erklärt in seinen Geschäftsbedingungen, dass alle Kontoinhaber dieselbe Adresse haben müssen, um das "Family Plan"-Angebot nutzen zu können. Der Anbieter vergleicht nach eigenen Angaben auch Altersstrukturen der Familienmitglieder. Bei Verstößen informiert Spotify den Hauptbesitzer und bittet um Anpassung oder Aktualisierung. Reagiert der nicht, kann der Hauptnutzer gesperrt oder deaktiviert werden, erklärt Spotify Deutschland. Der Anbieter überlegt offenbar auch, mit GPS-Lokalisierungen von mobilen Geräten Familienkonten zu überprüfen.

Netflix gibt an, dass "einzelne Mitglieder eines Haushalts" ihre Profile und damit ihre eigene Netflix-Umgebung gestalten können. Ob dieses überprüft wird, gibt Netflix nicht an. Pro Netflix-Konto können bis zu fünf Einzelprofile angelegt werden.

Der Spezialist für Internetrecht Christian Solmecke erklärt Techbook, dass einige Anbieter in ihren AGBs die Weitergabe der Account-Daten an Unbefugte streng verbieten. "Ein Verstoß gegen die geltenden AGB, in die Kunden beim Vertragsabschluss eingewilligt haben, ist ein Vertragsbruch. Dies kann zu einer Sperrung des Accounts, einer sofortigen Kündigung und/oder gar zu einem Schadensersatzanspruch kommen – der Schaden wären dann die ersparten Lizenzgebühren", sagte Solmecke zu Techbook. Die Anbieter können technisch über eine IP-Adressenermittlung den Ort der benutzten Geräte lokalisieren.

Es sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen ein Anbieter rechtlich gegen das Account-Sharing vorgegangen ist. Dennoch warnt der Anwalt vor Missbrauch. Im Fall einer Verfolgung haftet übrigens immer der Hauptaccount-Inhaber, der den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat und nicht die Nutzer des Familien-Accounts.

Verwendete Quellen
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