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"Funklöcher vorprogrammiert": Regeln für 5G-Vergabe ernten Kritik


"Funklöcher vorprogrammiert"
Regeln für 5G-Vergabe ernten Kritik

dpa, Claus Haffert

Aktualisiert am 24.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Teile der Wirtschaft und der Kommunen bemängeln, dass die Netzagentur keine lückenlose Versorgung vorschreiben will.Vergrößern des Bildes
Teile der Wirtschaft und der Kommunen bemängeln, dass die Netzagentur keine lückenlose Versorgung vorschreiben will. (Quelle: Matthias Balk./dpa)
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Die Bundesnetzagentur legt die Regeln für die Versteigerung der Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G fest. Von vielen Seiten hagelt es Kritik. Ein Mobilfunkunternehmen ist vor Gericht gezogen.

An den geplanten Regeln für die Vergabe der Frequenzen im neuen Mobilfunkstandard 5G gibt es weiter Kritik. "Die Bundesnetzagentur sollte in den kommenden Wochen noch einmal intensiv prüfen, ob sie nicht doch differenziertere technische und verbindliche Qualitätsvorgaben macht", forderte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, am Montag. "Ansonsten erhalten wir lediglich ein verbessertes 4G-Netz."

Nach dem Entwurf der Vergabebedingungen müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen. Bei den verbleibenden zwei Prozent handelt es um Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten, meist im ländlichen Raum, wo sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet.

Am Montag hatte sich der Beirat der Netzagentur mit der für das kommende Frühjahr geplanten Versteigerung der Lizenzen beschäftigt. "Wir nehmen die Wünsche des Beirats sehr ernst und beziehen sie umfassend in unsere Entscheidungsfindung ein", sagte anschließend der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. In dem 32-köpfigen Gremium sitzen je zur Hälfte Bundestagsabgeordnete und Vertreter aller Bundesländer. Ein Vetorecht hat der Beirat nicht.

Teile der Wirtschaft und der Kommunen bemängeln, dass die Netzagentur keine lückenlose Versorgung vorschreiben will. Der ländliche Raum dürfe beim Ausbau der neuen Mobilfunknetze nicht abgehängt werden, forderte der Deutsche Landkreistag. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte sich kritisch. "Funklöcher und Verbraucherfrust sind wie schon beim LTE-Standard vorprogrammiert, solange nicht flächendeckend ausgebaut wird", sagte deren Digitalexpertin Lina Ehrig. Der Verband der kommunalen Unternehmen sprach sich dafür aus, auch anderen Anbietern als den drei etablierten Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica Zugang zu 5G-Netzen zu ermöglichen.

Die drei Mobilfunkanbieter sind ebenfalls nicht zufrieden. Sie verlangen mehr Investitionssicherheit. Telefónica will die Vergabe der Frequenzen im 2-Gigahertz-Bereich vor Gericht stoppen. "Die aktuellen Regeln benachteiligen Telefónica in diesem Punkt gegenüber den anderen Mobilfunknetzbetreibern", sagte eine Sprecherin. Drei der vier Frequenzblöcke, die derzeit für den UMTS-Standard genutzt werden, sind noch bis 2025 Telefónica zugeteilt. Das Unternehmen will mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Köln verhindern, dass sie jetzt schon für die Zeit ab 2026 versteigert werden. Die Netzagentur hält die Argumente von Telefónica nicht für tragfähig.

Netzagentur-Chef Homann hatte bei der Veröffentlichung des Entwurfs gesagt, seine Behörde gehe mit ihren "Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen". Ab sofort können sich die Mobilfunkfirmen und andere Markteilnehmer zu dem Entwurf äußern. Nach der nächsten Sitzung des Beirats am 26. November will die Präsidentenkammer der Netzagentur die endgültige Entscheidung treffen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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