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Smart-Home-Systeme sollen Einbrecher verwirren


Einbruchschutz mit Technik
Polizei rät bedingt zu Smart-Home-Alarmanlagen

Von dpa-tmn
30.07.2018Lesedauer: 3 Min.
Smart Home: Im intelligenten Heim lassen sich verschiedene Funktionen vom Tablet oder Smartphone aus steuern – etwa die Rollläden.Vergrößern des Bildes
Smart Home: Im intelligenten Heim lassen sich verschiedene Funktionen vom Tablet oder Smartphone aus steuern – etwa die Rollläden. (Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn)

Das Smartphone kann alles – auch vor Einbrechern warnen. Das zumindest suggeriert oft die Werbung für Smart-Home-Anwendungen. In der Tat spricht auch die Polizei ihnen eine gewisse Schutzfunktion zu. Doch es gibt große Einschränkungen.

Einbruchschutz im Haus muss sich nicht auf Riegel an Türen oder Schlösser an den Fenstern beschränken. Auch Smart-Home-Lösungen sollen für Schutz sorgen und warnen, wenn Unbekannte ins Heim einbrechen.

Doch woraus bestehen diese Smart-Home-Lösungen genau? Was taugen Sie und wie können Verbraucher sie nutzen? Fragen und Antworten im Überblick:

Was bedeutet smarter Einbruchschutz?

Das Smart Home ist ein mit intelligenter Technologie vernetzter Wohnraum: Die Fenster öffnen sich zum Beispiel automatisch, die Rollläden reagieren selbstständig auf Sonneneinstrahlung. Und Waschmaschine und Co können Nutzer dem Smartphone aus der Ferne steuern.

Auch Einbruchschutz lässt sich steuern. Zum Beispiel, indem eine Kamera an der Eingangstür nicht nur filmt, sondern registriert, dass jemand sich daran zu schaffen macht. Sie schickt dann eine Warn-Nachricht aufs Smartphone, mit Liveaufnahmen. So kann man gleich die Polizei rufen.

Andere Lösungen sind Bewegungsmelder oder Glasdrucksensoren, die sich ebenfalls auf dem Smartphone melden, wenn eine Scheibe zerschlagen wird. Öffnungsmelder für Türen und Fenster registrieren ungewöhnliche Bewegungen. Und letztlich gehören auch smarte Alarmanlagen dazu.

Wie gut sind solche Lösungen?

Immer wieder hört man kuriose Nachrichten: Etwa dass Urlauber Tausende Kilometer von zu Hause entfernt übers Smartphone einen Einbrecher bemerkt haben und sogleich die Polizei informierten. Trotzdem betont die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, dass solche Lösungen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- oder Gefahrenwarnsystem seien. Vielmehr handele es sich dabei um ein reines Informationssystem ergänzend zum mechanischen Grundschutz – also zu guten Schlössern und Riegeln.

Wie kann ich Smart-Home-Lösungen gut zum Einbruchschutz nutzen?

Die Polizei rät, Einbrecher vorzugaukeln, dass sich Menschen im Haus befinden – auch wenn keiner zu Hause ist. Anwesenheitssimulation lautet der Fachausdruck. Zum Beispiel lassen sich mit entsprechenden Lösungen morgens und abends Rollläden steuern, immer mal wieder das Licht anknipsen und sogar der Fernseher anstellen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Smart-Home-Anwendungen seien sehr sicher, sagt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). "Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, von außen auf Ihr Smart Home zuzugreifen, besteht theoretisch ein Restrisiko."

Er ergänzt, dass bei Produkten renommierter europäischer Hersteller die Sicherheitsstandards hoch seien. "Für die Erzeugnisse von Billiganbietern aus dem nicht-europäischen Ausland können wir nicht sprechen."

Habermehl rät, bei Produkten auf eine VdS-Zertifizierung zu achten. So zertifizierte Gesamtkonzepte seien jedoch eher für den Gewerbebereich vorgesehen und im höheren Preissegment angesiedelt. "Es gibt aber Hersteller, die für den Privatbereich auch zertifizierte Einzelkomponenten in ihrem System anbieten", sagt der ZVEH-Experte.

Nach Ansicht der Polizeilichen Kriminalprävention birgt jedes IT-gestützte System ein Sicherheitsrisiko. Daher müssten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit das System nicht von außen überwunden werden kann. Sonst können Dritte zum Beispiel Bilder der Überwachungskamera abgreifen oder Bewegungsmelder manipulieren.

Wie kann ich mein Smart-Home-System absichern?

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, die Systeme regelmäßig zu updaten – am besten automatisch. Außerdem muss die Firewall des Routers aktiv sein. Empfohlen wird ein separates WLAN für die vernetzten Geräte sowie eine Verschlüsselung der Kommunikation der Geräte untereinander. Am besten verbindet man sich mit den Geräten nur, wenn Zugriff aus der Ferne nötig ist.

Voreingestellte Standardpasswörter sollten geändert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät zu einer Kombination aus mindestens acht Zeichen, die nicht im Wörterbuch vorkommt, aus Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern.

Verwendete Quellen
  • dpa
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