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Twitter sperrt Jugendliche und Firmen wegen DSGVO-Altersvorgaben


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Accounts zu jung
Twitter sperrt Jugendliche und Firmen wegen DSGVO-Altersvorgaben


Aktualisiert am 26.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Accounts im Visier: Twitter sperrt Nutzerkonten, die wegen des Alters des Accountinhabers einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen könnten.Vergrößern des Bildes
Accounts im Visier: Twitter sperrt Nutzerkonten, die wegen des Alters des Accountinhabers einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen könnten. (Quelle: Pixabay)

Twitter schließt reihenweise Accounts von Nutzern, die vermeintlich zu jung sind. Das führt auch dazu, dass nun Social-Media-Verantwortliche grübeln, wer der "Erziehungsberechtigte" für ihre Firma ist...

Der Kurznachrichtendienst Twitter sperrt aktuell in großer Zahl Accounts, bei denen das Unternehmen Zweifel am Mindestalter der Nutzer hat. Das ist auch eine Folge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Betroffen sind davon nicht nur Minderjährige, die tatsächlich zu jung sind. Auf Twitter gibt es auch zahlreiche Meldungen von Nutzern über gesperrte Konten, die sie für ihre Projekte, Firmen oder auch Haustiere mit dem Gründungsdatum oder Geburtsjahr des Haustieres angelegt haben.

Die 50-jährige südafrikanische Bergsteigerin Kathy O'Dowd berichtete etwa, dass der Account für ihre Katze geschlossen wurde. Sie witzelte: "Sie haben Recht, Cleo ist erst zwölf Jahre alt."

Markus Beckedahl, Betreiber des Blogs "netzpolitk.org", schrieb, dass ein Bot gesperrt wurde, der Links zu der Seite verbreitete. "Ich soll jetzt die Kontaktdaten eines Erziehungsberechtigten nennen."

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Ähnlich erging es auch diesen Nutzern. Die Bandbreite Betroffener ist groß.

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Ein US-Unternehmen, dessen europäischer Account geschlossen wurde, beklagt sich, die DSGVO laufe "wie erwartet Amok."

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Ein Twitter-Sprecher wollte auf Anfrage von t-online.de das Vorgehen nicht kommentieren. Das Aufräumen spüren manche Nutzer aber auch daran, dass sie plötzlich weniger Follower haben. Die Zahl der Abonnenten von Youtuber Simon Unge etwa ist von von 2,08 Millionen um mehr als 40.000 gefallen. Es beklagen sich auch Jugendliche, dass Accounts gesperrt werden, obwohl sie älter als 13 Jahre alt sind.

In seinen Nutzungsbedingungen schreibt Twitter, dass Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein müssen. Die DSGVO sieht aber vor, dass für Nutzer, die jünger als 16 sind, eine Einwilligung oder Zustimmung durch Erziehungsberechtigte erforderlich ist. In nationalen Regelungen kann das Alter auch abgesenkt werden.

Nutzer basteln als Nachweis schon zum Teil scherzhaft Geburtsurkunden mit Klarstellungen, worum es sich handelt.

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Twitter dürfte das nicht reichen. Inhaber gesperrter Konten müssen gegenüber dem Konzern nachweisen, dass sie tatsächlich über dem Alter der Einwilligung liegen. Beispielsweise wer für eine Organisation oder eine Firma einen Account angelegt und dabei ein nur wenige Jahre zurückliegendes Gründungsdatum eingetragen hat. Der muss nachweisen, alt genug zu sein und die Berechtigung zu haben, das Konto im Namen des Unternehmens oder der Organisation zu führen.

Verwendete Quellen
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