Gefährliche E-Mails Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Phishing-E-Mails

Wer eine E-Mail mit einer Steuerrückzahlung erhält, sollte vorsichtig sein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am Dienstag eine Warnung herausgegeben, dass Betrüger Phishing-E-Mails verschicken würden, die mit vermeintlichen Steuerrückerstattungen auf eine gefährliche Internetseite locken. Empfänger dieser E-Mails sollten auf keinen Fall persönliche Daten auf dieser Seite eintragen, für Steuerrückerstattungen sei stets das örtliche Finanzamt zuständig.
Der in der E-Mail hinterlegte Link führt auf eine präparierte Internetseite, die auf den ersten Blick der Seite des BZSt stark ähnelt. Allerdings funktioniert darauf kein einziger Link, nur die Eingabemaske für die Daten, welche die Betrüger erbeuten möchten, lässt sich ausfüllen. Ein erster Hinweis auf den Betrugsversuch.
Die Eingabemaske, die den Webseiten von Behörden täuschend ähnlich nachempfunden ist, verlangt von den Opfern Angaben wie Name, Adresse aber auch Kreditkartennummer inklusive Prüfziffer und die Kontonummer des Bankkontos. Solche Daten würde das Bundeszentralamt für Steuern nie in dieser Form abfragen.
Das örtliche Finanzamt ist zuständig
Das Bundeszentralamt für Steuern wies in seiner Warnung außerdem nochmals darauf hin, dass über Steuerrückerstattungen niemals per E-Mail informiert würde. Stattdessen sei stets das örtliche Finanzamt zuständig. Dieses verschickt den Steuerbescheid immer postalisch und stellt diesen dann im elektronischen Steuerportal Elster bereit.
Finanzbehörden dienen regelmäßig als Phishing-Aufhänger
Seit 2012 schwappen fingierte Nachrichten über angebliche Steuerbescheide durch die elektronischen Postfächer. Erst Ende Februar waren vergleichbare E-Mails im Umlauf, die im Namen der Finanzbehörde den Empfängern eine Steuerrückerstattung versprachen. Auch diese Mails entpuppten sich als perfider Trick, um Konto- und Kreditkarteninformationen von Internetnutzern abzugreifen.