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Rundfunkbeitrag: "Neue GEZ" gleicht Daten mit Meldeämtern ab


Schwarzsehern geht es an den Kragen
Neuer Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Meldeämtern hat begonnen

t-online, Melanie Ulrich

Aktualisiert am 05.03.2013Lesedauer: 2 Min.
Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Einwohnermeldeämtern hat begonnenVergrößern des Bildes
Rundfunkbeitrag: Datenabgleich hat begonnen (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

Schwarzsehern geht es nun an den Kragen: Zwei Monate nach der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio begonnen, die Adressdaten der Beitragszahler mit den Daten der Einwohnermeldeämter abzugleichen. Der Abgleich wird einmalig durchgeführt und soll klären, für welche Wohnung ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden muss, teilte die ARD am Montag mit.

Bei dem Abgleich werden dem Beitragsservice Namen, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs aller Volljährigen übermittelt, die in Deutschland leben. Die Daten dürfen nur befristet genutzt werden, unterliegen höchsten datenschutzrechtlichen Auflagen, müssen zügig bearbeitet und anschließend gelöscht werden.

Daten von bereits gemeldeten Beitragszahlern oder überflüssige Daten von Personen, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden nach Aussage der ARD nach einem Jahr gelöscht.

Keine Kontrolleure an der Haustür

Insgesamt soll es sich um etwa 70 Millionen Datensätze handeln, die in den Jahren 2013 und 2014 überprüft werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schätzt, dass insgesamt 849.000 Schwarzseher aufgespürt werden sollen. Der Abgleich der Daten mache Vor-Ort-Kontrollen an der Haustür überflüssig, sagte Hermann Eicher, Justiziar des SWR.

Datenschützer schlagen Alarm

Datenschützern ist der Datenabgleich jedoch ein Dorn im Auge. Wie die Deutschen Wirtschafts Nachrichten berichteten, spricht der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert von der neuen GEZ als einem "Datenmoloch von bisher kaum dagewesenem Ausmaß".

Von Datensparsamkeit wie Politik und Rundfunkanstalten sie versprochen hätten, könne keine Rede sein. Nach Auffassung von Weichert sei der weitreichende Zugriff auf die Daten "eindeutig verfassungswidrig".

Länder haben Datenabgleich ermöglicht

Der einmalige Datenabgleich ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt, den alle 16 Bundesländer 2011 verabschiedet haben. Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen die vorhandenen Beitragskonten mit den Daten der Behörden abgleichen.

So soll sichergestellt werden, dass alle beitragspflichtigen Haushalte den neuen Rundfunkbeitrag zahlen, der die geräteabhängige GEZ-Gebühr abgelöst hat.

Der neue Rundfunkbeitrag wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt. Private Haushalte müssen seitdem unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte und der Anzahl der Bewohner einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro pro Wohnung zahlen.

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