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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Blu-ray Kopierschutz umgehen: Legal oder illegal?

Kopierschutz umgehen – das gilt in vielen Kreisen als Kavaliersdelikt. Ob Sie legal handeln oder nicht, wenn Sie privat kopiergeschützte Datenträger vervielfältigen und welche Konsequenzen Sie eventuell erwarten, erfahren Sie hier.
Kopierschutz zu umgehen ist nicht legal
Um die Urheberrechte von Künstlern zu schützen, sind Datenträger wie CDs und DVDs heutzutage oftmals mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet. Der Kopierschutz erschwert die Vervielfältigung der Datenträger, kann jedoch mithilfe sogenannter Kopierschutzknacker umgangen werden. Eine zerkratzte CD neu zu brennen, ein altes Programm auf einem neuen Rechner zu installieren oder die digitale Musiksammlung aufzustocken, ist mit den Spezialprogrammen möglich.
Doch Vorsicht: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Jahr 2003 ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen illegal, wie unter anderem das Portal "Internetrecht-Rostock" erklärt.
Kopierschutzknacker in Deutschland verboten
Im Internet wird spezielle Software angeboten, mit deren Hilfe Datenträger kopiert werden können. In Deutschland sind sowohl Herstellung als auch Einfuhr, Verbreitung, Verkauf und Werbung von Kopierschutzknackern verboten.
Für private Anwender ist vor allem das Einfuhr-Verbot relevant: Da die Programme in der Regel auf ausländischen Servern bereitgestellt werden, wird ein Download vom Gesetzgeber mit einer illegalen Einfuhr gleichgesetzt. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt in der Regel aber nur bei gewerbetreibenden Personen.
Datenträger privat vervielfältigen
Wenn Sie einen Datenträger vervielfältigen, indem Sie den Kopierschutz umgehen, ist dies in jedem Fall illegal – selbst, wenn Sie den Datenträger vorher erworben haben. Auch in diesem Fall werden Vervielfältigungen für den Privatgebrauch jedoch im Gegensatz zu gewerbsmäßiger Vervielfältigung nicht strafrechtlich verfolgt.
Der Gesetzgeber geht von Eigengebrauch aus, wenn der Täter durch das Kopieren keinen Gewinn erzielt und die Kopien innerhalb des engsten Familien- und Freundeskreises weitergegeben werden. In der Praxis wird - nach Auslegung eines Urteils des Bundesgerichtshofs - von einer Obergrenze von sieben Kopien ausgegangen.
Kopierschutz umgehen: Konsequenzen für Privatpersonen
Während Gewerbebetreibende beim Verstoß gegen das Urhebergesetz mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rechnen müssen, werden Privatpersonen also nicht strafrechtlich verfolgt. Eine mögliche Konsequenz besteht jedoch darin, dass der Täter gegenüber dem Inhaber der Urheberrechte Schadensersatz leisten muss.