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Telekom-Sozialtarif: Sparen mit diesen Voraussetzungen


Festnetzanschluss
Kennen Sie schon diesen supergünstigen Telekom-Tarif?

Von t-online, mho

24.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0479689351Vergrößern des BildesTelefonieren über Festnetz: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich bei der Telekom viel Geld sparen. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)
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Tarife der Telekom gelten in der Regel als hochwertig – aber auch als teuer. Für manche Menschen kann das Telefonieren aber auch deutlich günstiger sein.

Als einziger Anbieter in Deutschland bietet die Deutsche Telekom freiwillig einen Sozialtarif für Festnetzanschlüsse an. Dadurch kann das Telefonieren für Nutzer deutlich günstiger werden. Allerdings hat nicht jeder Anspruch auf einen solchen Tarif. Es gelten bestimmte Voraussetzungen.

Den Sozialtarif der Deutschen Telekom gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Beide bieten unterschiedliche Vergünstigungen und werden auf die Verbindungskosten ins deutsche Festnetz, auf Anrufe zur nationalen Vorwahl 032 und auf Verbindungen in ausländische Festnetz angerechnet, nicht jedoch auf die monatlichen Grundpreise.

Voraussetzungen für den Sozialtarif

Um die Voraussetzungen für einen dieser Tarife zu erfüllen, müssen Nutzer die entsprechenden Nachweise erbringen. Wer sie erfüllt, bekommt eine monatliche Ermäßigung von bis zu 6,94 Euro (netto) im Sozialtarif 1 bzw. bis zu 8,72 Euro (netto) im Sozialtarif 2.

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Für Sozialtarif 1 brauchen Sie:

  • einen aktuellen Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung,
  • einen Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF,
  • den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
  • einen aktuellen BAföG-Bescheid.

Für Sozialtarif 2 brauchen Sie:

  • einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen "BI" für blind oder "GI" für gehörlos,
  • einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.

Gültigkeit, Antrag und Verlängerung

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Ermäßigungen nicht rückwirkend gewährt werden. Die Vergünstigungen werden außerdem auch nicht in folgende Abrechnungszeiträume übertragen. Bei Vorlage des BAföG-Bescheids ist der Sozialtarif für maximal ein Jahr gültig. Alle anderen Bescheinigungen gelten für maximal drei Jahre, sofern sie nicht kürzer befristet sind.

Wer die Voraussetzungen für den Sozialtarif 1 oder 2 erfüllt, kann sich hier den Auftrag herunterladen, ihn ausfüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen über das entsprechende Kontaktformular an die Telekom zuschicken. Auch die Verlängerung des Sozialtarifes können Sie über das passende Kontaktformular online einreichen.

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