Ungewollte Abbuchung Fiese Betrugsmasche bei Ebay-Kleinanzeigen
Beim Kauf und Verkauf auf Online-Marktplätzen sollten Verbraucher wachsam sein. Jetzt warnen Verbraucherschützer vor einer besonders tückischen Betrugsmasche.
Ebay-Kleinanzeigen gehört zu den beliebtesten Online-Markplätzen in Deutschland. Aus diesem Grund ist der Dienst auch für Kriminelle attraktiv. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt nun vor einer aktuellen Masche, die sich als besonders tückisch erweist und schildert den folgenden Fall einer Betroffenen:
Eine Kundin will wegen Terminproblemen zwei Tickets für ein Sportevent auf Ebay-Kleinanzeigen verkaufen. Eine Interessentin meldet sich und gibt in ihrer Nachricht an, die Zahlung über den plattformeigenen Dienst "Sicher bezahlen" abwickeln zu wollen. Dieser verspricht besonderen Schutz für Verkäufer und Käufer.
Die Verkäuferin willigt ein und erhält kurz darauf eine SMS, in der steht, dass die Zahlung erfolgt sei und dies durch den Klick auf einen mitgeschickten Link bestätigt werden müsse. Dieser führt sie auf eine vermeintliche "Sicher bezahlen"-Website, wo sie aufgefordert wird, ihre Kreditkartendaten zu hinterlegen, damit das Geld auf ihr Konto fließen könne.
Doch die Website ist ein Fake, statt Geld zu erhalten, zahlt die Verkäuferin unwissentlich 3.000 Euro an die Betrüger, rückerstatten will die Bank den Betrag später nicht.
Statt Geld zu erhalten, zahlte die Verkäuferin unwissentlich 3.000 Euro
Ein bitterer Fall für die Betroffene, gegen "sicher bezahlen" spräche das aber nicht, eher im Gegenteil, erläutert Pierre Du Bois, Unternehmenssprecher von Ebay-Kleinanzeigen zu t-online: "Bei der beschriebenen Betrugsmasche geht um ganz klassisches Phishing". Die Funktion "Sicher bezahlen" diene dazu, solche Arten von Betrug zu verhindern.
Damit man dabei keinem Betrüger aufsitzt, sei es deshalb aber wichtig, dass "sicher bezahlen" auch wirklich nur über die Nachrichtenfunktion von Ebay-Kleinanzeigen genutzt werden, sagt Ann-Kathrin Fornika, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Das bestätigt auch Du Bois: "Wir warnen seit einigen Wochen sogar explizit, wenn Käufer oder Verkäufer nach Handynummer oder Zahlungsdaten fragen." Letztlich stehe den Kunden die Wahl des Zahlungsmittels aber frei.
"Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen", rät Fornika. So könne man solche Methoden wählen, bei denen dem Verbraucher klar ist, welche Schritte für die Zahlung nötig sind und welche verdächtig.
Auf welche Art Kriminelle versuchen, Kunden mit Phishing-Methoden zu betrügen, hat Ebay-Kleinanzeigen etwa auf dieser Website exemplarisch zusammengefasst.
Wenn möglich, sollte man ohnehin auf persönliche Übergabe und Barzahlung setzen, rät die Verbraucherschützerin. Muss der Artikel verschickt werden, sollte man auf jeden Fall auf eine sichere Zahlungsart mit Käufer- und Verkäuferschutz setzen.
- Verbraucherzentrale Niedersachen: Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Verkauf auf Ebay-Kleinanzeigen
- Pressesprecher Ebay-Kleinanzeigen