Ab 2023 Das müssen Sie beim neuen Krankenschein beachten
Weniger Papier: Arbeitnehmer müssen ab Januar 2023 ihren Krankenschein nicht mehr dem Arbeitgeber vorlegen. Der holt sich die Daten von der Krankenkasse.
Ein weiterer Schritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und weniger Pflichten für Arbeitnehmer: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch "gelber Schein" genannt, fällt weg. Ab dem 1. Januar 2023 können die Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen.
Wie läuft das ab? Wird ein Angestellter krankgeschrieben, gibt der behandelnde Arzt die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die jeweilige Krankenkasse des Patienten weiter. Der Arbeitgeber befindet sich nun in einer sogenannten Holschuld und muss die (eAU) seines erkrankten Angestellten bei der Krankenkasse abrufen.
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss wie bislang auch seinen Arbeitgeber darüber informieren, dass er krankgeschrieben wurde.
Ärzte drucken eine vereinfachte AU-Bescheinigung aus
Nicht wundern, wenn der Arzt trotzdem einen Schein ausstellt: Ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten können Ärzte laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung auch weiterhin einen unterschriebenen Ausdruck für den Arbeitgeber ausstellen.
Die eAU war im Oktober 2021 schrittweise eingeführt worden. Ursprünglich sollte sie im Sommer 2022 verpflichtend für Arbeitgeber kommen. Aufgrund von technischen Problemen wurde das Datum auf den 1. Januar 2022 festgesetzt.
Auch wenn die eAU jetzt noch nicht verpflichtend ist, nahm deren Nutzung in den vergangenen Monaten stark zu. Einem Bericht zufolge, war der Anteil der an die Kasse digital übermittelten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) von 20 Prozent in der 22. Kalenderwoche 2022 auf 79 Prozent in der 42. Woche gestiegen.
Zugleich sank den Daten zufolge die Fehlerquote bei der eAU von knapp sechs auf rund 0,3 Prozent, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte.