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Auto – Neue Fehler im Gesetz: Juristen halten StVO für ungültig


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Wegen Fehler im Gesetz
Jurist sagt: Neue Verkehrsregeln sind unwirksam


Aktualisiert am 02.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Geschwindigkeitsmessung: Tempoverstöße sollen durch die StVO-Novelle härter geahndet werden. Das sei aber nicht rechtens, sagen Juristen.Vergrößern des Bildes
Geschwindigkeitsmessung: Tempoverstöße sollen durch die StVO-Novelle härter geahndet werden. Das sei aber nicht rechtens, sagen Juristen. (Quelle: HMB-Media/imago-images-bilder)
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Strengere Temporegeln, höhere Bußgelder – über die Reform der StVO ist viel gestritten worden. Nun kommt heraus: Die neuen Gesetze sind offenbar ungültig. Das hat für Autofahrer weitreichende Folgen.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Eine Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht viele Vergehen deutlich teurer. Sie stärkt die Rechte von Radfahrern und bestraft laute Auto-Angeber. Und: Temposünder können nun schneller ihren Führerschein verlieren. Am 28. April 2020 trat die Novelle von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Kraft. Dabei enthält sie laut der Einschätzung von Juristen einen Fehler, der alle neuen Regelungen nichtig macht. Der Verkehrsrechtsexperte Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sagt zu t-online.de: "Die neue StVO ist entweder ganz oder zumindest was die Fahrverbote betrifft unwirksam."

Darum geht es
Ein ganzer Monat ohne Führerschein – laut der Novelle genügt dafür innerorts eine Tempoüberschreitung von 21 km/h. Hinzu kommen 80 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg (außerorts: ab 26 km/h, 95 Euro Geldbuße).

Kleiner Fehler macht Novelle nichtig

Schuld daran ist ein vermeintlich winziger Fehler in der Novelle – mit weitreichenden Folgen.

Den Juristen zufolge verletzt das Bundesverkehrsministerium in seiner Änderung nämlich das Zitiergebot des Grundgesetzes. Es bedeutet: In einer neuen Verordnung muss die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung angegeben werden.

Etwas einfacher gesagt, fehlt der Novelle lediglich ein simpler Hinweis, nämlich auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin steht, dass es dem Verkehrsminister erlaubt ist, Vorschriften zu Fahrverboten zu erlassen – so wie in der jüngsten Novelle. Eigentlich eine Lappalie. Aber: Wenn dieser Vermerk fehlt, dann ist das besagte Zitiergebot verletzt. Und damit kann die entsprechende Verordnung nichtig werden. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden.

Die Folgen dieser Entscheidung bekam bereits Scheuers Amtsvorgänger Peter Ramsauer (ebenfalls CSU) zu spüren. Ramsauer erließ im Jahr 2009 eine Verordnung zur Gültigkeit alter Verkehrsschilder, der ebenfalls das entsprechende Zitat fehlte – was dem Verkehrsminister schnell auffiel. Die gesamte Verordnung flog dem Minister gehörig um die Ohren.

Wie geht es nun weiter mit der StVO-Novelle?

Wird die aktuelle Novelle nun einfach mit der entsprechenden Ergänzung noch einmal neu veröffentlicht? "So einfach ist das nicht", sagt Dötsch. "Es genügt nicht, die Verordnung nur neu bekanntzumachen, sie muss den gesamten Verfahrensgang durchlaufen, wie bei einer neuen Verordnung auch." Und da es bereits viel Gegenwind gebe, sei fraglich, ob das noch einmal gelingt.

Betroffenen Autofahrern rät der Jurist, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten und auf die Unwirksamkeit der entsprechenden Regeln hinzuweisen.

Verwendete Quellen
  • Rechtsanwalt Jens Dötsch
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